Alexander Arlandt
Trinkgeld Guide für Servicekräfte
So bekommen Sie viel mehr Trinkgeld
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Inhaltsverzeichnis
Titel Alexander Arlandt Trinkgeld Guide für Servicekräfte So bekommen Sie viel mehr Trinkgeld Dieses ebook wurde erstellt bei
Rechtliche Hinweise Rechtliche Hinweise Trinkgeld Guide für Servicekräfte So bekommen Sie viel mehr Trinkgeld Reproduktionen, Übersetzungen, Weiterverarbeitung oder ähnliche Handlungen zu kommerziellen Zwecken sowie Wiederverkauf oder sonstige Veröffentlichungen sind ohne die schriftliche Zustimmung des Autors nicht gestattet. Copyright 2017 Alexander Arlandt Diese Publikation wurde nach bestem Wissen recherchiert und erstellt. Verlag und Autor können jedoch keinerlei Haftung für Ideen, Konzepte, Empfehlungen und Sachverhalte übernehmen. Die publizierten Verdienstchancen sind Beispiele und als Denkanstöße zu verstehen, um jeweils zu eigenen Lösungen zu gelangen. Geschäftsmodelle unterliegen einem schnellen Wechsel der Gegebenheiten, den jeweils geltenden juristischen Voraussetzungen, Bedingungen und müssen deshalb regelmäßig an die aktuellen Konditionen angepasst werden. Der Verlag und Autor fordern nicht dazu auf, sich ohne entsprechende Kenntnisse selbständig zu machen oder überhaupt im Internet kommerziell tätig zu werden. Informieren Sie sich über gesetzliche Vorschriften sowie kaufmännische Erfordernisse. Konsultieren Sie vor konkreten Vorhaben einen fachkundigen Berater ihrer Wahl. Als Leserin und Leser dieses Ratgebers, möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass keine Erfolgsgarantie oder Ähnliches gewährleistet werden kann. Auch kann keinerlei Verantwortung für jegliche Art von Folgen, die Ihnen oder anderen Lesern im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Buches entstehen, übernommen werden. Der Leser ist für die aus diesem Buch resultierenden Ideen und Aktionen selbst verantwortlich.
Einleitung
Internationaler Standard
Die hohe Kunst des Geldverdienens
Die richtigen äußeren Bedingungen
Ihre Voraussetzungen
35 erfolgreiche Tricks für mehr Trinkgeld
Schlusswort
Impressum neobooks
Rechtliche Hinweise
Trinkgeld Guide für Servicekräfte
So bekommen Sie viel mehr Trinkgeld
Reproduktionen, Übersetzungen, Weiterverarbeitung oder ähnliche Handlungen zu kommerziellen Zwecken sowie Wiederverkauf oder sonstige Veröffentlichungen sind ohne die schriftliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
Copyright 2017 Alexander Arlandt
Diese Publikation wurde nach bestem Wissen recherchiert und erstellt. Verlag und Autor können jedoch keinerlei Haftung für Ideen, Konzepte, Empfehlungen und Sachverhalte übernehmen.
Die publizierten Verdienstchancen sind Beispiele und als Denkanstöße zu verstehen, um jeweils zu eigenen Lösungen zu gelangen. Geschäftsmodelle unterliegen einem schnellen Wechsel der Gegebenheiten, den jeweils geltenden juristischen Voraussetzungen, Bedingungen und müssen deshalb regelmäßig an die aktuellen Konditionen angepasst werden. Der Verlag und Autor fordern nicht dazu auf, sich ohne entsprechende Kenntnisse selbständig zu machen oder überhaupt im Internet kommerziell tätig zu werden.
Informieren Sie sich über gesetzliche Vorschriften sowie kaufmännische Erfordernisse. Konsultieren Sie vor konkreten Vorhaben einen fachkundigen Berater ihrer Wahl.
Als Leserin und Leser dieses Ratgebers, möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass keine Erfolgsgarantie oder Ähnliches gewährleistet werden kann. Auch kann keinerlei Verantwortung für jegliche Art von Folgen, die Ihnen oder anderen Lesern im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Buches entstehen, übernommen werden. Der Leser ist für die aus diesem Buch resultierenden Ideen und Aktionen selbst verantwortlich.
Im Job spielen sie eher die Unscheinbaren, Bescheidenen und Bedürftigen. Die Rede ist von den Servicekräften, von denen man denkt, dass sie eigentlich nicht reich werden. Und doch gibt es zahlreiche Beispiele von erfolgreicher Bedienung in Bars, Restaurants, Hotels oder Cafés, oder von Pizzaboten, Briefträgern, Stadtführern, Friseuren, Taxifahrern oder Busfahrern in Urlaubsgebieten. Sie kommen entweder im Mercedes oder BMW zu ihrem Arbeitsplatz oder haben sich unter der Sonne ein Häuschen gebaut.
Und genau das ist ihr Trick. Denn als einfache Hilfskraft muss man auch ein bisschen Schauspieler sein, um mehr Geld zu verdienen. Von ihren mageren Gehältern können Aushilfskräfte wie Kellner oder Kuriere kaum leben. Interessant: Ihr Trinkgeld übertrifft oft sogar das eigentliche Gehalt. Weil aber auch ihre Arbeitgeber wissen, dass sie meist mehr nebenbei machen, als die fünf, sechs oder sieben Euro pro Stunde brutto Verdienst, bleibt es einstweilen bei Dumpinglöhnen.
Trinkgeld zu nehmen ist daher nichts Verwerfliches, sondern wird als Extrageld im Gehalt mit einkalkuliert. Ein Streit ist mit den Finanzämternüber die Bewertung von Trinkgeldern entbrannt. Denn der Staat will schließlich an allem mitverdienen, so auch am Trinkgeld. Denn in der Regel kann man relativ gut einschätzen, was an einem arbeitsreichen Tag so an Trinkgeld durch die Taschen der Kellner wandert.
Bedenkt man, dass rund 1,2 Millionen Menschen allein im Gastgewerbe arbeiten, erkennt man schnell die Dimension. Davon sind viele Teilzeitkräfte und nicht selten Studentinnen und Studenten. Rund 43 Milliarden Euro werden jährlich allein im Gastgewerbe umgesetzt – das Trinkgeld nicht eingerechnet.
Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland besagt, dass maßgeblich für die Besteuerung von Trinkgeld ist, wer das Trinkgeld empfängt. Arbeitnehmer können sich in der Regel freuen: Ein von Dritten erhaltenes Trinkgeld ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es freiwillig und ohne Rechtsanspruch fließt. Hat der Arbeitnehmer auf Zuschläge allerdings einen vertraglichen Anspruch, werden sie steuer- und sozialversicherungspflichtig. Hierzu zählen etwa feste prozentuale Bedienungszuschläge in der Gastronomie oder Metergelder im Möbeltransportgewerbe. Zudem darf die Zahlung grundsätzlich nicht durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer erfolgen.
Anders verhält es sich, wenn der Unternehmer selbst Trinkgeldempfängt – was bei Einzelunternehmen regelmäßig der Fall ist. Die Finanzbehörden vertreten hier die Auffassung, dass gezahlte Trinkgelder keine persönliche Wertschätzung darstellen, sondern eng mit der unternehmerischen Leistung verknüpft sind. Die Folge: Unternehmer müssen Trinkgelder in der Buchhaltung erfassen. Die Zahlungen erhöhen die Betriebseinnahmen und damit die Einkommensteuer. Obendrein sind Trinkgelder umsatzsteuerpflichtig.
Es gibt oftmals auch ein ungeschriebenes Gesetz in Restaurants. Zum Beispiel, dass alles Trinkgeld in einen großen Topfwandert. Denn schließlich wollen auch diejenigen daran beteiligt werden, die den guten Geschmack auf den Tisch zaubern, aber nie eine Chance auf einen Cent Trinkgeld haben. So gibt es manchmal - die Betonung liegt auf manchmal, denn beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf – diese Aufteilung.
Weil die Chefs von Bars, Cafés oder Restaurants und Hotels gut die Höhe des „erwirtschafteten“ Trinkgelds einschätzen können, will das Finanzamt dies genau wissen, um vor allem die Sozialabgaben wie Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung und Solibeitrag davon berechnen zu können – zu Lasten des Arbeitgebers.
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