Stefan Zweig - Castellio gegen Calvin

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"Castellio gegen Calvin oder Ein Gewissen gegen die Gewalt" ist eine historische Monografie von Stefan Zweig aus dem Jahr 1936. Zweig verschlüsselt darin seine Wahrnehmung des Nationalsozialismus und übt mit der Darstellung der Vorgänge im calvinistischen Genf des 16. Jahrhunderts zugleich Kritik am Totalitarismus der Nazis. 1936 geschrieben, also drei Jahre nach der «Machtergreifung» der NSDAP in Deutschland, behandelt das Buch den Kampf eines «Gewissens gegen die Gewalt», wobei die Figur Calvins eindeutige Parallelen zu Adolf Hitler aufweist. Der schon wuchernde Faschismus in Deutschland dürfte Zweig in tiefe Besorgnis versetzt und dazu veranlasst haben, nach Triumph und Tragik des Erasmus von Rotterdam (erschienen 1934) ein zweites Buch zu schreiben, das sich entschieden gegen Intoleranz und menschenfeindliche Ideologien richtet.

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Aber mit bloßer Zustimmung gibt sich ein Calvin nicht zufrieden; er verlangt restlosen Gehorsam bis auf Punkt und Strich. Ihm genügt es keineswegs, daß die Lehre formuliert sei, denn damit bliebe dem einzelnen immerhin noch etwas Freiheit, ob und inwieweit er sich ihr fügen wolle. Calvin jedoch duldet niemals und in keiner Hinsicht Freiheit in Dingen der Lehre und des Lebens. Nicht eine Spanne Spielraum in geistlichen und geistigen Dingen ist er der innerlichen Überzeugung des einzelnen zu überlassen gewillt; die Kirche hat nach seiner Auffassung nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, unbedingten, autoritären Gehorsam allen Menschen gewaltsam aufzunötigen und sogar die bloße Lauheit unerbittlich zu strafen. »Mögen andere anders denken, ich bin nicht der Meinung, unserem Amte seien so enge Schranken gezogen, daß wir nach gehaltener Predigt, als hätten wir damit schon unsere Pflicht erfüllt, die Hände ruhig in den Schoß legen dürfen.« Sein Katechismus soll keine bloße Richtlinie der Gläubigkeit darstellen, sondern ein Staatsgesetz; darum verlangt er vom Rate, daß die Bürger der Stadt Genf von Amts wegen gezwungen würden, diesen Katechismus einzeln, Mann für Mann, öffentlich zu bekennen und zu beschwören. Zehn zu zehn sollen die Bürger wie Schulknaben, von den »anciens« geführt, sich in die Kathedrale begeben und dort den von dem Staatssekretär vorgelesenen Eid mit erhobener Rechten beschwören. Wer aber sich weigern sollte, diesen Eid zu leisten, der müsse sofort gezwungen werden, die Stadt zu verlassen. Das heißt klar und ein für allemal: kein Bürger darf von nun ab innerhalb der Mauern Genfs leben, der in geistlichen Dingen auch nur um Haaresbreite von den Forderungen und Anschauungen Jehan Calvins abweicht. Es ist in Genf zu Ende mit der von Luther geforderten »Freiheit des Christenmenschen«, mit der Auffassung der Religion als einer individuellen Gewissenssache, der Logos hat über das Ethos, der Buchstabe über den Sinn der Reformation gesiegt. Mit jeder Art der Freiheit ist es in Genf zu Ende, seit Calvin die Stadt betreten hat; ein einziger Wille herrscht jetzt über alle.

Jede Diktatur ist undenkbar und unhaltbar ohne Gewalt. Wer Macht bewahren will, braucht Machtmittel in Händen: wer gebieten will, muß auch das Recht besitzen, zu bestrafen. Nun stünde Calvin gemäß seinem Anstellungsdekret nicht das mindeste Recht zu, für kirchliche Delikte Ausweisungen zu dekretieren. Die Räte haben einen »lecteur de la Sainte Escripture« berufen, damit er den Gläubigen die Schrift auslege, einen Prediger, damit er predige und die Gemeinde zum rechten Gottesglauben ermahne. Aber Strafbefugnis über das rechtliche und sittliche Verhalten der Bürger vermeinten sie selbstverständlich ihrer eigenen Jurisdiktion vorbehalten. Weder Luther noch Zwingli noch irgendein anderer der Reformatoren hatte bisher der bürgerlichen Obrigkeit dieses Recht und diese Macht zu bestreiten versucht; Calvin aber, als autoritäre Natur, setzt sofort seinen riesigen Willen ein, um den Magistrat zu dem bloß ausführenden Organ seiner Befehle und Verordnungen herabzudrücken. Und da ihm dazu gesetzmäßig keine Handhabe gegeben ist, erschafft er sie sich aus eigenem Recht durch die Einführung der Exkommunikation: mit genialer Wendung verwandelt er das religiöse Mysterium des Abendmahls in ein Machtmittel und Pressionsmittel persönlicher Art. Denn der calvinistische Prediger wird einzig denjenigen zur »Mahlzeit des Herrn« zulassen, dessen sittliches Verhalten ihm persönlich unbedenklich erscheint. Wem aber der Prediger das Abendmahl verweigert – und hier zeigt sich die ganze Wucht dieser Waffe –, der ist bürgerlich erledigt. Niemand darf mit ihm mehr sprechen, niemand ihm verkaufen oder von ihm kaufen; dadurch wird die von der geistlichen Behörde verfügte und scheinbar bloß kirchliche Maßnahme sofort zu gesellschaftlichem und geschäftlichem Boykott; falls dann der Ausgeschlossene noch immer nicht kapituliert, sondern sich weigert, die vom Prediger vorgeschriebene öffentliche Buße zu tun, so befiehlt Calvin seine Verbannung. Ein Gegner Calvins, sei er sonst auch der achtbarste Bürger, kann demnach in Genf auf die Dauer nicht leben; jeder der Geistlichkeit Mißliebige ist von nun an in seiner bürgerlichen Existenz bedroht.

Mit diesem Blitz in Händen kann Calvin jeden zerschmettern, der ihm Widerstand leistet; mit einem einzigen kühnen Griff hat er sich einen Brandstrahl und Donnerkeil in die Faust getan, wie ihn ehedem nicht einmal der Bischof der Stadt zu schleudern vermochte. Denn innerhalb des Katholizismus forderte es immerhin einen endlosen Instanzenweg von hohen zu höchsten Stellen, ehe die Kirche sich entschloß, einen ihrer Angehörigen öffentlich auszustoßen; Exkommunikation war ein überpersönlicher Akt und vollkommen der Willkür eines einzelnen entzogen; Calvin jedoch, zielstrebiger und unerbittlicher in seinem Willen zur Macht, legt dieses Bannrecht tagtäglich den Predigern und dem Konsistorium locker in die Hand, er macht diese furchtbare Drohung zur fast regelmäßigen Strafe und erhöht als Psychologe, der die Wirkung des Terrors wohl errechnet, durch die Angst vor dieser Strafe unermeßlich seine persönliche Gewalt. Mühsam gelingt es zwar dem Magistrat noch durchzusetzen, daß die Austeilung des Abendmahls nur jedes Vierteljahr erfolge und nicht, wie Calvin es forderte, allmonatlich. Aber nie mehr wird sich Calvin seine stärkste Waffe entreißen lassen, denn nur mit ihr kann er seinen eigentlichen Kampf beginnen: den Kampf um die Totalität der Macht.

Meistens dauert es einige Zeit, bis ein Volk bemerkt, daß die zeitlichen Vorteile einer Diktatur, ihre straffere Zucht und ihre verstärkte kollektive Schlagkraft immer mit persönlichen Rechten des Individuums bezahlt sind und daß unweigerlich jedes neue Gesetz eine alte Freiheit kostet. Auch in Genf erwacht erst allmählich diese Erkenntnis. Redlichen Herzens haben die Bürger ihre Zustimmung zur Reformation gegeben, freiwillig haben sie sich auf dem offenen Markt versammelt, um als unabhängige Männer durch Handaufheben sich zum neuen Glauben zu bekennen. Aber dagegen empört sich doch ihr republikanischer Stolz, unter Aufsicht eines Büttels je zehn und zehn wie Galeerensträflinge durch die Stadt getrieben zu werden, um in der Kirche mit feierlichem Eid jeden Paragraphen des Herrn Calvin zu beschwören. Nicht dazu haben sie eine strengere Sittenreform befürwortet, um jetzt tagtäglich von diesem neuen Prediger leichtfertig mit Acht und Bann bedroht zu werden, bloß weil sie einmal bei einem Glas Wein lustig gesungen haben oder Kleider getragen, die Herrn Calvin oder Farel zu bunt oder zu üppig erscheinen. Und wer sind sie denn eigentlich, diese Leute, die sich so herrisch gebärden, beginnt das Volk sich zu fragen. Sind es Genfer Bürger? Sind es Alteingesessene, die an der Größe und an dem Reichtum der Stadt mitgeschaffen haben, erprobte Patrioten, seit Jahrhunderten den besten Familien verbunden und verschwistert? Nein, es sind frisch Zugewanderte, die als Flüchtlinge aus einem andern Land, aus Frankreich herüberkamen. Man hat sie gastlich aufgenommen, man hat ihnen Brot und Unterhalt und eine wohlbezahlte Stellung gegeben, und da erkühnt sich jetzt dieser Zolleinnehmerssohn aus dem Nachbarland, der sich gleich seinen Bruder und Schwager mit ins warme Nest geholt, sie, die bodenständigen Bürger, zu beschimpfen, zu rüffeln! Er, der Flüchtling, der von ihnen Angestellte maßt sich an, zu bestimmen, wer in Genf bleiben dürfe und wer nicht!

Jedesmal hat im Anfang einer Diktatur, solange die freien Seelen noch nicht geknebelt und die unabhängigen nicht ausgetrieben sind, der Widerstand eine gewisse Wucht: öffentlich erklären in Genf die republikanisch Gesinnten, sie dächten nicht daran, sich abkanzeln zu lassen, »als seien sie Straßenräuber«. Ganze Straßen, vor allem die Rue des Allemands, verweigern den geforderten Eid, sie murren laut und rebellisch, weder würden sie schwören noch auf den Befehl dieser hergelaufenen französischen Hungerleider ihre Heimatstadt verlassen. Zwar gelingt es Calvin, den ihm ergebenen »Kleinen Rat« zu nötigen, daß er tatsächlich über die Eidverweigerer die Ausweisung verhängt, aber man wagt die unpopuläre Maßregel schon nicht mehr faktisch durchzuführen, und der Ausgang der neuen Bürgerwahlen zeigt deutlich, daß die Majorität der Stadt sich gegen die Willkür Calvins aufzulehnen begonnen hat. Seine unbedingten Gefolgsleute verlieren im neuen Rat vom Februar 1538 die Oberhand; noch einmal hat die Demokratie in Genf ihren Willen gegen den autoritären Anspruch Calvins zu verteidigen gewußt.

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