Томас Бабингтон Маколей - Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Neunter Band - enthaltend Kapitel 17 und 18.

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Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Neunter Band: enthaltend Kapitel 17 und 18.: краткое содержание, описание и аннотация

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Die innerhalb des englischen Gebiets zurückgebliebenen Irländer waren allesammt der englischen Herrschaft feindlich gesinnt. Sie waren daher einem strengen Polizeisystem unterworfen, der natürlichen, wenn auch beklagenswerthen Folge großer Gefahr und heftiger Provocationen. Ein Papist durfte weder einen Degen noch ein Schießgewehr haben. Er durfte sich nicht weiter als drei Meilen aus seinem Kirchspiele entfernen, außer an einem Markttage in die Marktstadt. Damit er seinen Brüdern, welche die westliche Hälfte der Insel bewohnten, keine Nachrichten oder Beistand zukommen lassen konnte, war ihm verboten, innerhalb zehn Meilen von der Grenze zu wohnen. Damit sein Haus nicht ein Versammlungsort für Mißvergnügte wurde, war ihm untersagt, geistige Getränke im Einzelnen zu verkaufen. Eine Proclamation kündigte an, daß, wenn das Eigenthum eines Protestanten durch Räuber beschädigt würde, sein Verlust ihm auf Kosten seiner papistischen Nachbarn ersetzt werden sollte. Eine andre that kund und zu wissen daß, wenn ein Papist, der nicht seit wenigstens drei Monaten sein Domicil in Dublin habe, daselbst gefunden wurde, als Spion betrachtet werden solle. Nicht mehr als fünf Papisten durften sich unter irgend welchem Vorwande in der Hauptstadt oder deren Umgebung versammeln. Ohne Schutz von Seiten der Regierung war kein Mitglied der römischen Kirche sicher, und die Regierung gewährte diesen Schutz keinem Mitgliede der römischen Kirche, das einen Sohn in der irischen Armee hatte. 72 72 Story’s Geschichte und Fortsetzung; London Gazette vom 29. Sept. 1690 und vom 8. Jan. und 12. März 1690/91.

Trotz aller Vorsicht und Strenge fanden jedoch die Celten manche Gelegenheiten, heimtückische Rache zu üben. Häuser und Scheunen wurden häufig angezündet, Soldaten wurden nicht selten ermordet, und es war kaum möglich, die Missethäter, welche die Sympathien der ganzen Bevölkerung für sich hatten, zu bestrafen. Bei solchen Gelegenheiten wagte die Regierung zuweilen Maßregeln, welche mehr einer türkischen als einer englischen Verwaltung angemessen schienen. Eine dieser Maßregeln wurde ein Lieblingsthema für jakobitische Pamphletisten und war der Gegenstand einer ernsten parlamentarischen Untersuchung zu Westminster. Sechs Musketiere wurden nur wenige Meilen von Dublin ermordet aufgefunden. Die Bewohner des Dorfes, in welchem das Verbrechen begangen worden war, wurden, Männer, Frauen und Kinder, wie Schafe in das Schloß getrieben, wo der Geheime Rath Sitzung hielt. Dem einen der Mörder, Namens Gafney, sank der Muth. Er willigte ein, als Zeuge zu dienen, wurde vom Rathe verhört, gestand seine Schuld ein und nannte einige seiner Mitschuldigen. Er wurde dann ins Gefängniß zurückgebracht; aber ein Priester erlangte auf einige Minuten Zutritt bei ihm. Was während dieser wenigen Minuten vorging, zeigte sich als er zum zweiten Male vor den Geheimen Rath gestellt wurde. Er hatte die Frechheit zu leugnen, daß er irgend etwas gestanden, noch irgend Jemanden angeklagt habe. Die Zuhörenden von denen mehrere sein Geständniß niedergeschrieben hatten, waren empört über seine Unverschämtheit. „Ihr seid ein Hallunke! Ihr seid ein Schurke!” riefen die Lords Justices aus; „Ihr sollt gehängt werden! Wo ist der Generalprofoß?” Der Generalprofoß kam. „Nehmt diesen Mann,” sagte Coningsby, auf Gafney zeigend, „nehmt diesen Mann und hängt ihn auf.” Es war kein Galgen bereit, aber eine Kanonenlaffette vertrat die Stelle, und der Gefangene wurde augenblicklich aufgeknüpft, ohne Untersuchung, ohne nur einen schriftlichen Befehl zur Hinrichtung, und dies obgleich die Gerichtshöfe nur einige hundert Schritt davon versammelt waren. Das englische Haus der Gemeinen resolvirte einige Jahre später nach langer Discussion ohne Abstimmung, daß der Befehl zur Hinrichtung Gafney’s willkürlich und ungesetzlich sei, daß aber Coningsby’s Fehler durch die Umstände, die dabei obwalteten, so gemildert werde, daß er keinen geeigneten Gegenstand zu einer Anklage abgebe. 73 73 Siehe die Protokolle der Lords vom 2. und 7. März 1692/93 und die der Gemeinen vom 16. Dec. 1693 und 29. Jan. 1693/94. Die Geschichte, die im besten Falle schlimm genug ist, wurde von den persönlichen und politischen Feinden der Lords Justices mit Zusätzen erzählt, welche das Haus der Gemeinen augenscheinlich als verleumderisch betrachtete, wofür ich sie auch wirklich halte. Siehe den Gallienus Redivivus. Die Erzählung, welche Oberst Robert Fitzgerald, ein Mitglied des Geheimen Raths und Augenzeuge, unter eidlicher Erhärtung dem Hause der Lords schriftlich einreichte, scheint mir vollkommen glaubwürdig. Es ist sonderbar, daß Story, obgleich er die Ermordung der Soldaten erwähnt, nichts von Gafney sagt.

Und nicht nur durch die unversöhnliche Feindschaft der Irländer wurde der Sachse des englischen Districts damals beunruhigt. Seine Verbündeten belästigten ihn fast eben so sehr als seine Heloten. Der Hülfe fremder Truppen bedurfte er allerdings sehr nöthig; aber sie war theuer erkauft. Selbst Wilhelm, der die ganze Civil- und Militärgewalt in sich vereinigte, hatte es als schwierig erkannt, in einer Armee, die aus vielen Ländern zusammengebracht war und großentheils aus Söldlingen bestand, welche gewohnt waren, auf Kosten Anderer zu leben, die Disciplin aufrecht zu erhalten. Die Gewalten, die er in sich vereinigt gehabt hatte, waren jetzt getheilt und wiedergetheilt. Die beiden Lords Justices betrachteten die Civilverwaltung als ihr Departement und überließen die Armee der Leitung Ginkell’s, welcher commandirender General war. Ginkell hielt vortreffliche Ordnung unter den Hülfstruppen aus Holland, die unter seinem unmittelbaren Commando standen. Aber seine Autorität über die Engländer und die Dänen war minder vollkommen, und unglücklicherweise war ihre Löhnung während eines Theils des Winters in Rückstand. Sie entschädigten sich für den Mangel dessen was ihnen zukam durch Excesse und Erpressungen, und es war nicht gut möglich, Leute deshalb streng zu bestrafen, weil sie nicht Lust gehabt hatten, mit den Waffen in der Hand zu darben. Endlich im Frühjahr kamen große Sendungen von Geld und Kriegsvorräthen an; die Soldrückstände wurden bezahlt, die Rationen waren reichlich und eine strengere Disciplin wurde gehandhabt. Aber nur zu viele Spuren von den schlechten Gewohnheiten, welche die Soldaten angenommen hatten, waren bis ans Ende des Kriegs sichtbar. 74 74 Burnet II. 66; Leslie’s Answer to King.

Zustand des Theiles von Irland, welcher Jakob unterthan war

Von dem Theile Irland’s, welcher Jakob noch als König anerkannte, konnte man inzwischen kaum sagen, daß daselbst Gesetzlichkeit, Eigenthumsrecht und Regierung bestanden. Die Katholiken von Ulster und Leinster waren zu Tausenden westwärts geflohen, einen großen Theil des Viehes, das der Verwüstung zweier Schreckensjahre entgangen war, mit sich führend. Die Zufuhr von Lebensmitteln in das celtische Gebiet hielt jedoch bei weitem nicht gleichen Schritt mit dem Zuströmen der Consumenten. Die Lebensbedürfnisse waren knapp. Bequemlichkeiten, an welche jeder kleine Landwirth oder Bürger in England gewöhnt war, konnten sich kaum Edelleute und Generäle erzeugen. Gemünztes Geld war gar nicht zu sehen, außer Stücken von schlechtem Metall, welche Kronen und Schillinge hießen. Die nominellen Preise waren enorm hoch. Ein Quart Ale kostete zwei Schilling sechs Pence, ein Quart Branntwein drei Pfund. Die einzigen Städte von einiger Bedeutung an der westlichen Küste waren Limerick und Galway, und die Kleinhändler in diesen Städten seufzten unter einem so harten Drucke, daß viele von ihnen sich mit den Ueberresten ihrer Waarenlager auf das englische Gebiet stahlen, wo ein Papist zwar auch mannichfache Beschränkungen und Demüthigungen zu ertragen hatte, aber doch für seine Waaren verlangen durfte was er wollte, und den Kaufpreis dafür in Silber erhielt. Die Kaufleute, welche in dem unglücklichen Gebiete zurückblieben, waren ruinirt. Jedes Waarenlager, das etwas Werthvolles enthielt, wurde von Räubern erbrochen, welche vorgaben, daß sie beauftragt seien, Vorräthe für den Staatsdienst herbeizuschaffen, und die Eigenthümer erhielten für Ballen Tuch und Fässer Zucker einige Bruchstücken von alten Kesseln und Tiegeln, die in London oder Paris kein Bettler genommen haben würde. Sobald ein Kauffahrteischiff in der Galwaybai oder im Shannon ankam, wurde es von diesen Räubern weggenommen. Die Ladung wurde fortgeschafft, und der Eigenthümer mußte sich mit demjenigen Quantum Kuhhäuten, Wolle und Talg begnügen, das die Bande, die ihn ausgeplündert, ihm zu geben Lust hatte. Die Folge davon war, daß, während ausländische Waaren massenhaft in die Häfen von Londonderry, Carrickfergus, Dublin, Waterford und Cork strömten, jeder Seemann Limerick und Galway als Piratennester mied. 75 75 Macariae Excidium; Fumeron an Louvois vom 31. Jan. (10. Febr.) 1691. Es muß bemerkt werden, daß Kelly, der Verfasser des Macariae Excidium, und Fumeron, der französische Intendant, durchaus unverwerfliche Zeugen sind. Sie befanden sich damals beide innerhalb der Mauern von Limerick. Man hat keinen Grund, die Unparteilichkeit des Franzosen zu bezweifeln, und der Irländer war für seine Landsleute eingenommen.

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