Henner Kotte - Die vermauerte Frau
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„Sie spüren nicht den leisesten Schmerz, höchstens einen ganz kurzen Hauch über dem Nacken“, hatte Dr. Joseph Ignace Guillotin die von ihm erdachte Weiterentwicklung des Fallbeils der französischen Nationalversammlung vorgestellt. Paradoxerweise war der Namensgeber „an der eigentlichen Konstruktion gar nicht beteiligt. Es stellte sich nämlich heraus, daß er ein reiner Theoretiker war und nicht imstande, die von ihm so eifrig vorgeschlagene Köpfmaschine technisch exakt zu entwerfen. Der französische Generalprokurator Roederer mußte daher im Februar 1792 einen Kollegen Dr. Guillotins, den Chriurgen Dr. Louis, mit der Konstruktion beauftragen. Die technisch-handwerkliche Ausführung besorgte schließlich der deutsche Klavierbauer Tobias Schmidt, der mit 960 Livre das günstigste Angebot gemacht hatte. Am 25. Mai 1792 wurde die Guillotine zum ersten Mal in Gebrauch genommen: Der Raubmörder Nicolas-Jacques Pelletier wurde in Paris auf dem Grève-Platz geführt, wo ihm gemäß den Bestimmungen des Strafgesetzbuches mit dem Fallbeil der Kopf abgeschlagen wurde.“ Die aus humanitären Gründen neu erfundene Köpfmaschine war ein Instrument, „das im wesentlichen aus zwei Teilen bestand: einem Kippbrett, auf dem der Verurteile festgeschnallt wurde, und einem etwa fünf Meter hohen Gerüst, von dem das scharf geschliffene Fallbeil, von zwei seitlichen Schienen geführt, herabfiel und den Nacken des Verurteilten mit absoluter Genauigkeit traf. Das Kippbrett war beweglich. Der Delinquent wurde in der Regel aufrecht stehend daran festgegurtet und anschließend in waagerechte Position genau unter das Fallbeil geschwenkt. Der Kopf wurde dann noch mit einer Art Halsgeige festgehalten. Die Hinrichtung mit dem Fallbeil dauerte meist nur ein paar Minuten. Die Verurteilten hatten keine langen Todesqualen mehr zu erleiden, denn die Maschine funktionierte im wahrsten Sinne des Wortes mit tödlicher Sicherheit.“
Drei Morde, Brandstiftung und unzählige Diebstähle waren Carl August Ebert nachgewiesen, er hatte alles eingestanden. Jetzt erlitt er die dafür verhängte Strafe. Schon einmal war der Verbrecher „zum Tode durchs Rad von unten herauf“ verurteilt worden. Nur war es „Eberten am 28. August 1848 gelungen, aus dem Gefängnisse zu entweichen“.
Zwei Wochen später stand August Ebert in Leipzig vorm Halleschen Thor, „barfuß und ein paar Schuhe in ein Tuch gewickelt, das er unter dem Arme trug. Er war schlecht gekleidet, hatte jedoch das Haar nach der Mode gekämmt und pomadisiert.“ Auf Fragen zur Person gab er verdächtige und widersprechende Antworten. Und da er „keine Legitimationspapiere bei sich hatte und sich einigen Anschein von Blödsinn zu geben suchte, so wurde er in polizeilichen Gewahrsam genommen. Es lag die Vermuthung nahe, daß er ein entsprungener Verbrecher sei; denn seine Angaben trugen das Gepräge der Erdichtung. Er nannte sich Friedrich Müller, wollte aus Frankfurt a. O. gebürtig sein und aus Amerika kommen. Er sagte, seine Eltern seien gestorben, den Vater habe er nicht gekannt, seit der frühesten Jugend habe er sich auf einem Segelschiffe befunden, welches zwischen Hamburg und Amerika hin- und hergefahren, und auf welchem seine Mutter Köchin, er selbst Schiffsjunge gewesen sei. Die Polizeibehörde zu Leipzig stellte umfassende Nachforschungen an, um die wahre Persönlichkeit dieses Menschen zu ermitteln. Jedoch ohne allen Erfolg.“ Man wies ihn in die Versorgungsanstalt zu Colditz ein, musste ihn alsbald daraus entlassen, denn seinen Erzählungen konnte niemand die Unwahrheit nachweisen. Friedrich Müller fiel der Stadt Leipzig als Heimatloser zu. „In ehrlicher Weise sein Fortkommen zu suchen, lag gar nicht in Müllers Willen, die äußere Freiheit ließ ihn wieder dem thierischen Triebe nach Raub nachhängen: er stieg ein und stahl“, wurde mit Gefängnis belegt, „und nach Verbüßung dieser Strafe von der Leipziger Polizeibehörde zur Correction ins Georgenhaus eingesperrt.“
Dann glaubten sich die Polizisten auf der Spur. Sie fanden, „daß in den Mittheilungen der Berliner Sicherheitspflege ein Steckbrief hinter einem Schneidergesellen Carl August Ebert aus Drossen noch unerledigt war“. Dieser war wegen Raubmordes, Brandstiftung und mehrerer Diebstähle zur Fahndung ausgeschrieben. Friedrich Müller entsprach dem Signalement nicht nur äußerlich, er hinkte wie beschrieben. Nur hatte man jenen Ebert bereits in Frankfurt am Main verhaftet. Ein Irrtum, wie sich herausstellen sollte, doch teilte man diesen den Leipziger Ermittlern nicht mit, „so geschah es, daß dieser verschlossene Bösewicht am 16. November 1852 aus dem Georgenhause zu Leipzig wieder entlassen werden mußte und nur in polizeilicher Aufsicht behalten wurde, während er mit Handarbeiten Verdienst suchte und bald da, bald dort in der Stadt in Schlafstelle lag. Selbst aber in dieser äußeren Freiheit, wo sein Thun und Treiben von der Behörde überwacht war, vermochte er nicht den räuberischen Trieb zurückzuhalten, der aller Gefahren spottete und noch weniger auf den Richter achtete.“
Die Georgenstraße befand sich im Bahnhofsviertel, Hahnekamm und Hans-Poeche-Straße verlaufen heute ähnlich. Damals war es eine „Sackgasse, welche auf die westliche Umfassungsmauer des Schützenhauses stößt; unterhalb dieses Stadtheils breitet sich nordwärts der Leipzig-Dresdener-Eisenbahnhof aus, so daß in geringer Entfernung sich täglich ein reges Leben entfaltet“. In jener Straße wohnte Witwe Friese. Das nur an wenige Leute vermietete Haus stand einzeln am hinteren Rand der Sackgasse und bot nur äußerst geringen Verkehr mit der übrigen Stadt, zumal im Winter. Am 5. Januar hatte man Witwe Friese zum letzten Mal gesehen. Mehrmals klopfte der Vermieter an ihre Stubentüre, fand diese jedoch stets verschlossen. Er war nicht der Einzige, der vergebens auf Einlass hoffte, so setzte er die Polizeibehörde davon in Kenntnis.
„Als diese die Stube öffnen ließ, fand man die Friese entseelt darin. Sie lag, Kopf und Gesicht mit Blut bedeckt, völlig angekleidet, mit dem Rücken auf einem Stuhle; der Kopf hing herab, beide Hände berührten ausgestreckt den Boden, und die rechte hielt ein scharfes blutiges Messer. Quer über den Hals verließ eine lange, weitklaffende Schnittwunde und eine Lache dicken, geronnenen Blutes tränkte den Boden. Nach Aufrichtung des, mit einer schwarzen Mütze bedeckten Kopfes zeigte sich der Schädel an mehreren Stellen auf furchtbare Weise zerschmettert und allmählich entdeckte man 16 mehr oder weniger bis in das Gehirn dringende Wunden, die augenscheinlich von einem harten, stumpfen Instrumente bewirkt worden waren.
Die Friese war als eine wohlhabende Frau bekannt gewesen, man fand in ihrer Wohnung mehrere Gegenstände von Werth, namentlich auch Documente und Schuldverschreibungen; dagegen nur wenig baares Geld, mit einigen Zwanzigkreuzern in einer Plüschtasche verwahrt, ungeachtet die Friese erst ein oder zwei Tage vor ihrem Tode eine nicht unbeträchtliche Summe an Zinsen, in Cassenbillets und Zweithalerstücken, erhalten hatte. Ebenso fehlten Ringe und Busennadeln, in deren Besitz die Friese nach den Angaben verschiedener Personen gewesen war. Erstere hatte sie an einen Faden gereiht, gewöhnlich in ihrer Commode liegen gehabt. So war es denn klar, daß die Friese auf gewaltsame Weise ihren Tod gefunden, daß sie unter Mörderhand gefallen, eines Theils ihrer Habseligkeiten beraubt und daß von dem Mörder mit kaltblütiger Besonnenheit und raffinierter Bosheit das erschlagene Opfer in eine Lage und Stellung gebracht worden war, die den Glauben erwecken sollte, als habe die Friese mit eigener Hand ihrem Leben ein Ende gemacht …
Nachdem der Leichnam der Friese aus der Stube entfernt worden war, durchsuchte man dieselbe genauer, um Gegenstände aufzufinden, die möglicher Weise von Interesse für die Untersuchung sein konnten. Hierbei fand man in dem in der Stube stehenden Bette der Friese zwischen den Matratzen und dem Unterbette ein altes, unter den Armen blau abgefärbtes und in auffallender Weise schmutziges Mannshemde von grober Leinwand. Es fanden sich zwar nun noch andere Mannshemden vor, diese lagen aber zerstreut in der Stube herum, waren auch von sehr feiner weißer Leinwand, frisch gewaschen, sauber genäht und trugen vorn an der Brust auf einem in Herzform eingenähten Stück Leinwand als Zeichen die roth eingestickten Buchstaben A. F. mit einer Zahl darunter. Offenbar also waren dieß Hemden, die von dem den Namen Andreas geführt habenden, verstorbenen Ehemanne der Friese herrührten, wie sie denn auch nachmals von einer Person, die diese Hemden in den Händen gehabt, als Friesesche Hemden bezeichnet wurden. Unter diesen Umständen erschien der Fund jenes Hemdes im Bette der Friese von Wichtigkeit; trug solches auch keine Buchstaben als Zeichen an sich, so war doch anzunehmen, daß es nicht der Friese gehört, und der Gedanke mußte nahe liegen, daß möglicher Weise der Mörder sich jenes alten, schmutzigen Hemdes entledigt und dafür eins von den in der Stube liegenden, frischgewaschenen schönen Frieseschen Hemden angezogen und mitgenommen habe.“
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