Bei den nachstehenden möglichen Gefährdungspotenzialen im Zusammenhang mit Kohlenstoffmonoxid müssen die Einsatzkräfte grundsätzlich mit dem Auftreten von Kohlenstoffmonoxid rechnen:
alle Feuer,
Gebäude:verstopfte oder verlegte Schornsteine,mangelnder Zug am/im Schornstein,Kamine und Kaminöfen,Schornsteinbrände,unzureichende Abgasabführung von (Heiz-)Thermen,defekte Heizungsanlagen,Rückstau durch Wasserversorgungs-Hochdruckzonen,Unterdruckerzeugung im Gebäude durch technische Geräte wie Klimaanlagen, Dunstabzugshauben, Wäschetrockner, integrierte/stationäre Staubsaugsystem),
[16]Arbeiten am/im Gebäude:Arbeiten an Verbrennungs- und Heizungsanlagen,Arbeiten mit/an Verbrennungsmotoren,Arbeiten mit Geräten mit Antrieb durch einen Verbrennungsmotor (zum Beispiel Motorkettensäge, Laubgebläse, Trocknungsgerät, Stromerzeuger),
Suizide (v. a. in Fahrzeugen und Gebäuden, beispielsweise durch Holzkohlegrills in Wohnungen),
Holzkohlegrills (Indoor-Grillen),
gasbetriebene mobile Heizanlagen (zum Beispiel Propangasflächenheizstrahler, Heizpilze),
Fahrzeugabgase (Garage, Tiefgarage),
Holzpellet-Lagerräume,
(Faul-)Gase aus unterirdischen Gruben, Auffangbecken oder Zisternen,
Wasserpfeifen (vor allem in Shisha-Bars),
industrielle Hochöfen (hier wird Gichtgas freigesetzt, welches eine Anteil von bis zu 30 Prozent Kohlenstoffmonoxid hat),
Einsatz der Feuerwehr (Schadenfeuer, aber auch Abgase von Einsatzfahrzeug, Tragkraftspritze, Stromerzeuger, Motorkettensäge, Druckbelüfter mit Verbrennungsantrieb).
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Merke: Die Aufzählung ist nicht abschließend. Immer wieder kommt es in der Einsatzpraxis vor, dass Kohlenstoffmonoxid an Stellen nachgewiesen werden kann, an dem es zunächst nicht vermutet wird. Daher: Seien Sie neugierig bei der Erkundung und hinterfragen Sie Ihre Entscheidungen im Rahmen des Führungskreislaufs! |
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Merke: Liegen beim Betreten eines Gebäudes oder einer (Tief-)Garage keine gesicherten Erkenntnisse vor, dass KEINE gefährlichen Konzentrationen von Kohlenstoffmonoxid vorhanden sind, so ist grundsätzlich von einer Gefährdung durch das Atemgift CO auszugehen. |
[17]Bild 1: Ein CO-Warner sollte zumindest von den Führungskräften immer dort getragen werden, wo die Gefahr einer CO-Exposition besteht.
Vor allem im Hochsommer kann es in Wohngebäuden zum so genannten Abgasrückstau kommen: An heißen Sommertagen können die Abgase der Warmwasserthermen im Vergleich zur Außenluft kälter sein, sodass sie nicht ausreichend abziehen können und so in die Wohnungen zurückgedrückt werden. Dadurch steigt die Konzentration von Kohlenstoffmonoxid in den Wohnungen entsprechend an. Aber auch eine Dunstabzugshaube oder eine Klimaanlage können ursächlich dafür sein, dass sauerstoffreiche Luft nach außen abgesaugt wird, während die Abgase (inklusive Kohlenstoffmonoxid) aus der Abgasanlage zurückgesaugt werden.
Verschiedene Studien und Untersuchungen haben gezeigt, dass Feuerwehrangehörige im Einsatz einer erhöhten CO-Belastung ausgesetzt sind, auch, wenn diese umluftunabhängigen Atemschutz tragen (Schönemann et al., 2010). Vor allem bei Rauchern war eine grundsätzliche CO-Hb-Belastung festzustellen. Zwar sind die CO-Hb-Werte von Atemschutzgeräteträgern gering und in (Schönemann et al., 2010) wiesen nur 16,4 Prozent der Atemschutzgeräteträger erhöhte CO-Hb-Werte auf, dennoch darf der Aspekt unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht nicht verkannt werden. Sollten daher an Einsatzstellen auch bei Atemschutz[18]geräteträgern Symptome einer erhöhten Kohlenstoffmonoxid-Konzentration auftreten, sollte der Feuerwehrangehörige vom Rettungsdienst entsprechend untersucht werden.
[19]5 Empfehlungen zur Notrufabfrage
Die Disponenten der Leitstelle sollten für Vergiftungen durch Kohlenstoffmonoxid sensibilisiert werden. Soweit möglich, sollten die Disponenten bereits während der Notrufabfrage die Möglichkeit einer CO-Vergiftung bei einem entsprechenden Krankheitsbild hinterfragen (DFV-Fachempfehlung 4/2012). Dabei kann nicht nur das originäre Krankheitsbild des Betroffenen ein Indiz sein, sondern auch eine größere Anzahl von betroffenen Menschen mit gleicher oder ähnlicher Symptomatik, vor allem in einem Wohngebäude oder unter der gleichen Notrufadresse bzw. in unmittelbarer Nähe.
Vermutet der Disponent eine CO-Vergiftung als Ursache des über Notruf geschilderten Krankheitsbildes, sollte noch während der Notrufabfrage geklärt werden, ob im Gebäude eine Gasheizung, ein Gasboiler, ein Kaminofen oder eine Shisha-Bar vorhanden ist, da dies die Arbeitshypothese »CO-Vergiftung« stützen könnte. Auch die anderen in Kapitel 4genannten Möglichkeiten sollten vom Disponenten in der Leitstelle berücksichtigt werden.
Sollte der Disponent zu der Vermutung einer Vergiftung durch Kohlenstoffmonoxid gelangen, sind zu den eigentlichen Einsatzmitteln des Rettungsdienstes auch die gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung vorgesehenen Einsatzmittel der Feuerwehr mit dem Einsatzstichwort »CO« zu alarmieren. Je nach den Vorgaben der örtlichen Alarm- und Ausrückeordnung (siehe dazu Kapitel 7.1) sollte dies mindestens ein Löschfahrzeug sein, das umluftunabhängige Atemschutzgeräte und ein zum Nachweis von Kohlenstoffmonoxid geeignetes Gasmessgerät mitführt. Den Besatzungen der zur Einsatzadresse anrückenden Einsatzmitteln sollte der Verdacht auf eine CO-Vergiftung und ein Hinweis auf den erforderlichen Eigenschutz mitgeteilt werden.
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Merke: Besteht ein Verdacht auf eine CO-Vergiftung sind zusätzlich zum Rettungsdienst immer geeignete Feuerwehrkräfte mit zu alarmieren. Während der Anfahrt sollten den alarmierten Einsatzkräften Hinweise auf den CO-Verdacht und für den Eigenschutz gegeben werden. |
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