Dr. Lothar Semper - Die Handwerker-Fibel

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Die Handwerker-Fibel ist bundesweit das Standardlehrwerk «Nummer 1» für die Meisterprüfung in den Teilen 3 und 4. Durch die praxisnahe Umsetzung der Lehr- und Lerninhalte ist sie einer der Erfolgsgaranten für das hohe Ausbildungs- und Qualifizierungsniveau Tausender Meisterschülerinnen und Meisterschüler.
Band 4 der Handwerker-Fibel:
Aktuell nach den Vorgaben der AMVO Teil IV
Abgestimmt auf den Rahmenlehrplan Teil IV
Nach Handlungsfeldern gegliedert
Inhaltlich und methodisch neu bearbeitet
Handlungsorientierung als grundlegendes Prinzip: zum Erwerb fallbezogener Problemlösungskompetenz!
Die Handwerker-Fibel, Band 4:
Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nach den vier Handlungsfeldern:
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen
Ausbildung durchführen
Ausbildung abschließen
Die Handwerker-Fibel, für den Meister und die Meisterin der Zukunft!

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1.2.2.2 Bedeutung des Grundgesetzes und der Landesverfassungen für die berufliche Bildung

Grundgesetz

Das Grundgesetz

>regelt das Verhältnis der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern für Gesetzesregelungen im Bildungswesen und

>gibt dem Bürger Grundrechte, die den Staat binden und die für den einzelnen Bürger im Bereich der Berufsbildung, aber auch für das Schulwesen wichtig sind.

Freiheit der Berufswahl

Die für den Bürger wichtigste Regelung in Bezug auf die Berufsbildung heißt: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden.“ (Art. 12 GG)

Aus diesem Verfassungsgrundsatz ergibt sich, dass eine staatliche Berufslenkung zugunsten bestimmter Berufe nicht zulässig ist. Lediglich im Rahmen der Berufsaufklärung können die Berufsorganisationen und die Agenturen für Arbeit informativ und beratend tätig sein.

Landesverfassungen

Nach den Verfassungen der Länder sind diese für die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Schulwesens zuständig.

Anspruch auf Ausbildung

Für den einzelnen Bürger gilt der Grundsatz, dass jeder Bewohner Anspruch auf eine seinen erkennbaren Fähigkeiten entsprechende Ausbildung hat.

1.2.2.3 Wichtige Gesetze und Verordnungen für die Berufsbildung im Überblick

Die nachstehende Abbildung zeigt die wichtigsten Vorschriften zum beruflichen Bildungswesen des Handwerks im Überblick:

Die wichtigsten Gesetze für die Durchführung der Berufsbildung im Handwerk sind - фото 5

Die wichtigsten Gesetze für die Durchführung der Berufsbildung im Handwerk sind das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung.

Weitere Vorschriften

Weitere wichtige Gesetze und Verordnungen sind:

>das Arbeitsförderungsrecht im Sozialgesetzbuch (SGB III)

>das Bundesausbildungsförderungsgesetz

>das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

>die Ausbildungsordnungen

>die fachlichen Vorschriften zur Berufsausbildung (sofern noch keine Ausbildungsordnung vorliegt).

1.2.2.4 Berufsbildungsgesetz

Ziel

Das Berufsbildungsgesetz verfolgt das Ziel, eine umfassende bundeseinheitliche Regelung für die berufliche Bildung in der deutschen Wirtschaft zu gewährleisten. Es bildet den rechtlichen Rahmen für das duale Ausbildungssystem sowie für die Qualität der beruflichen Aus- und Fortbildung und trägt zur Sicherung des Fachkräftebedarfs der Wirtschaft und zur Verbesserung der Ausbildungschancen der Jugend bei.

Geltungsbereich

Im Rahmen des dualen Systems – Ausbildung in Betrieb und Berufsschule – regelt es den Bereich der betrieblichen Ausbildung, und zwar grundsätzlich in allen Berufs- und Wirtschaftszweigen. Um die gesetzestechnische und inhaltliche Einheit der Handwerksordnung zu gewährleisten und im Interesse der Rechtsklarheit und Transparenz der Regelungen zur Berufsbildung in Handwerksberufen sind aber Teile des Berufsbildungsrechts für das Handwerk in der Handwerksordnung geregelt. Die Regelungsbereiche sind in >> Abschnitt 1.2.2.5aufgeführt.

Nach dem Berufsbildungsgesetz umfasst Berufsbildung als Oberbegriff der beruflichen Bildung folgende Bereiche:

Berufsausbildungsvorbereitung Ziel Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dem - фото 6

Berufsausbildungsvorbereitung

Ziel

Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dem Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen. Sie eröffnet besonderen Personengruppen, für die aufgrund persönlicher oder sozialer Gegebenheiten (z. B. lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen) eine Berufsausbildung noch nicht in Betracht zu ziehen ist, die Möglichkeit, schrittweise die Voraussetzungen hierfür zu schaffen.

Berufsausbildung

Berufsausbildung ist das Kernstück des Berufsbildungsgesetzes. Sie hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem gesonderten Ausbildungsgang zu vermitteln. Mit den Begriffen „Fähigkeiten“ und „berufliche Handlungsfähigkeit“ entspricht das Berufsbildungsgesetz in seiner Terminologie den Anforderungen eines modernen Berufsbildungssystems.

Berufliche Handlungsfähigkeit Berufserfahrungen

Die Berufsausbildung hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.

Berufliche Fortbildung

Ziele

Anpassungs- und höherqualifizierende Berufsbildung

Die berufliche Fortbildung soll die Möglichkeit schaffen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Man unterscheidet zwischen der Anpassungsfortbildung und der höherqualifizierenden Berufsbildung. Die Anpassungsfortbildung hat die berufliche Handlungsfähigkeit an die geänderten Erfordernisse der Arbeitswelt zu erhalten und anzupassen. Die höherqualifizierende Berufsbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit im Blick auf qualitativ höherwertige Berufstätigkeiten zu erweitern und beruflich aufzusteigen.

Berufliche Umschulung

Die berufliche Umschulung soll zu einer anderen, bisher nicht erlernten Berufstätigkeit befähigen.

Lernorte der Berufsbildung

Nach dem Berufsbildungsgesetz wird Berufsbildung durchgeführt

> in Betrieben der Wirtschaft und in vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft wie z. B. freien Berufen (betriebliche Berufsbildung),

> in berufsbildenden Schulen (schulische Berufsbildung) und

> in sonstigen Bildungseinrichtungen außerhalb der schulischen und betrieblichen Berufsausbildung (außerbetriebliche Berufsbildung).

Lernortkooperation

Diese Lernorte wirken bei der Durchführung der Berufsbildung zusammen (Lernortkooperation). Das duale System der Berufsausbildung beruht auf den Säulen der betrieblichen und betriebsergänzenden überbetrieblichen Ausbildung sowie der schulischen Ausbildung. Der Erfolg der Berufsausbildung hängt entscheidend von der Wirksamkeit der Kooperation der Lernorte ab. Zur Bedeutung der Kooperation der Lernorte sowie der Möglichkeiten, die Lernkooperation zu intensivieren, hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Empfehlungen gegeben. (Quelle: Bundesanzeiger Nr. 9 vom 15.01.1998)

Ausbildung im Ausland

Teile der Berufsausbildung können auch im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Die näheren Erläuterungen hierzu >> Abschnitt 2.6.

Inhalt des Berufsbildungsgesetzes

Ausnahmen Handwerksordnung Für die Berufsbildung in allen Berufen der - фото 7

Ausnahmen: Handwerksordnung

Für die Berufsbildung in allen Berufen der Handwerksordnung gelten die §§ 4 bis 9, 27 bis 49, 53 bis 70, 76 bis 80 sowie 101 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 sowie Nr. 6 bis 10 nicht. Insoweit gilt die Handwerksordnung. Die entsprechenden Vorschriften sind hier aber vergleichbar zum Berufsbildungsgesetz.

Die Regelungsinhalte des Berufsbildungsgesetzes sind, soweit sie für das Handwerk gelten, in diesem Band 4 der Handwerker-Fibel in den jeweiligen Handlungsfeldern, Lernsituationen und deren untergliederten Abschnitten, zu denen sie vom Sachzusammenhang her gehören, berücksichtigt und dargestellt.

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