Inhalt
Vorwort der Herausgeber
GRUßWORTE UND GLÜCKWÜNSCHE
Grußwort der Kongregation für das Geweihte Leben
Grußwort des Erzbischofs von Köln
Grußwort des Provinzials der Kongregation des Heiligsten Erlösers (C.Ss.R)
Grußwort des Provinzials der Societas Verbi Divini (SVD)
KIRCHENRECHT & RELIGIONSRECHT
RÜDIGER ALTHAUS
„Rom ist weit weg…“ Oder: Was könnte eine Bischoskonferenz im Krisenfall leisten?
GÜNTER ASSENMACHER
Small is Beautiful? Die kirchlichen Ehegerichte: „An der Peripherie“ oder „Auf verlorenem Posten“?
CÄCILIA GIEBERMAN
ADHS im Erwachsenenalter gem. DSM-5: Überlegungen zur Diagnose und zur Relevanz und Ehenichtigkeitsverfahren
ELFRIEDE GLAUBITZ
Mitgliedschaft von nichtkatholischen Christen in katholischen Vereinigungen und kirchlichen Bewegungen
STEPHAN HAERING OSB
Synoden und synodale Prozesse in Deutschland seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Ein Überblick
JUDITH HAHN
Recht, Reform, Reformation. Luthers Billigkeitsverständnis als Impuls für die aktuellen Debatten um Recht und Barmherzigkeit
STEFAN IHLI
Matrimonium in possessione. Was eine vergessene Rechtsfigur über die Formgültigkeit nicht-kanonisch geschlossener Ehen Nicht-Formpflichtiger aussagt
KLAUS LÜDICKE
Sanatio in radice - ein sanierungsbedürftiges Rechtsinstitut?
CHRISTOPH OHLY
Pfarrei und Pfarrer. Fragen im Kontext der Neuordnung diözesaner Pfarreistrukturen
MATTHIAS PULTE
Veritatis Gaudium - Zwischen Hochschulautonomie und kurialer Steuerung
MARTIN REHAK
Kann ein Papa emeritus den Päpstlichen Segen Urbi et orbi spenden?
RAFAEL M. RIEGER OFM
Vom Sinn und Zweck kanonistischer Studien
KARL JOSEF RIVINIUS SVD
Das Dekret Non expedit vom 10. September 1874: Das Verbot politischer Betätigung der italienischen Katholiken …
THOMAS SCHÜLLER
Kirchlicher Datenschutz - neue Entwicklungen und Problemlagen
THOMAS A. WEITZ
Die Rücknahme der Berufung durch den Ehebandverteidiger Erfahrungen, Fragen und Problemanzeige
ORDENSRECHT
BERNHARD SVEN ANUTH
Ecclesiae Sponsae Imago. Kanononistische Beobachtungen zur Instruktion vom 8. Juni 2018 über den Ordo virginum
BURKHARD BERKMANN
Straf- und disziplinarrechtliche Befugnisse des Diözesanbischofs über Ordensleute
WEIHBISCHOF DOMINICUS MEIER OSB
Zwischen Koordination und Krisenmanagement - die Funktion der Förderationspräsidentin im Lichte der Instruktion Cor orans
MYRIAM WIJLENS
Staffelübergabe der Muttergemeinschaften an junge Missionsgebiete: Herausforderungen desStrukturwandels in Ordenstinstituten mit Missionstätigkeiten
THEOLOGIE & RELIGIONSWISSENSCHAFTEN
CLEMENS DÖLKEN O. PRAEM
Der institutionelle Charakter des Rechts und sein (sozial-)ethischer Geltungsgrund
PETER RAMERS
Der „Korb der Ordensdisziplin“ (Vinayapitaka). Ein kleiner Beitrag zur jungen wissenschaftlichen Disziplin des vergleichenden Rechts der Religionen aus religionswissenschaftlich-buddhologischer Perspektive
JOSEPH SCHMIDT CSSR
„Susanna“ als hermeneutischer Schlüssel für Joh 8,2-10. Zur Dramatik einer juristischen Auseinandersetzung
ANDREAS WECKWERTH
Mit dem Latein am Ende? - Überlegungen zu Chancen und Perspektiven lateinischer Liturgie im 21. Jahrhundert
ANHANG
Bibliographie von Rudolf Henseler CSsR
Autorenverzeichnis
Tabula Gratulatoria
VORWORT DER HERAUSGEBER
Mit großer Freude und Dankbarkeit legen die Herausgeber diese Festschrift für den langjährigen Hennef-Geistinger und St. Augustiner Kanonisten P. Prof. Dr. Rudolf Henseler CSsR im Jahr der Vollendung seines 70. Lebensjahres vor. Wissenschaftliche Festschriften haben sich in der Theologie und auch in der Kirchenrechtswissenschaft in den letzten 50 Jahren fest etabliert. Es ist allerdings eher eine Seltenheit, dass ein Kanonist, der ganz überwiegend an Ordenshochschulen in Forschung und Lehre die ganze Breite des Faches abzubilden hatte und darüber hinaus über Jahrzehnte einen wichtigen Dienst in der Verwaltung der erzbischöflichen Kurie sowie am kirchlichen Gericht des Erzbistums Köln geleistet hat, eine Festschrift gewidmet wird. Sie ist Zeichen der besonderen wertschätzenden Anerkennung gegenüber Rudolf Henseler für seine Kollegialität, Freundschaft und wissenschaftliche Arbeit an den Hochschulen und in der Rechtspraxis. Mit ihren Beiträgen wollen alle Kollegen, Freunde und Weggefährten, die sich beteiligt haben, diese wertschätzende Anerkennung ausdrücken. In diesen Kreis fügen sich auch all jene ein, die in der tabula gratulatoria auf ihre Weise ein besonderes Zeichen der Verbundenheit und des Dankes zum Ausdruck bringen wollen.
Für Rudolf Henseler gab und gibt es in beruflicher Hinsicht ein magisches Dreieck, das sich zwischen seiner Ordensgemeinschaft, der Congregatio Sanctissimi Redemptoris, der Societatis Verbi Divini und dem Erzbistum Köln ausspannt. Alle drei Institutionen sind ihm Heimat, allen drei hat er über Jahrzehnte durch seinen Dienst das Geschenk der Heimat zurückgegeben.
Rudolf Henseler wurde am 22. Juli 1949 in Bonn geboren. Zunächst lebte die Familie Henseler mit ihren drei Söhnen in der Bonner Südstadt auf der Reuterstraße. Bevor diese als Autobahnzubringer zu einer der meistbelasteten Durchgangsstraßen Bonns wurde, siedelte die Familie in den beschaulichen Bonner Norden, ganz in die Nähe des dortigen Redemptoristenklosters und des angeschlossenen Collegium Josephinum über. Dieser Umzug sollte für den jungen Rudolf zu einem Schlüsselereignis für sein ganzes weiteres Leben werden. Dort, am im Volksmund sogenannten CoJoBo, verbrachte Rudolf Henseler seine Schulzeit bis zum Abitur. Die damals in der Schule mit Patres noch stark vertretene Ordensgemeinschaft, hat unseren Jubilar tief geprägt. Sie hatte es ihm frühzeitig so sehr angetan, dass er sich nach dem Abitur 1969 nicht nur zum Studium der katholischen Theologie, sondern auch zum Eintritt in die Congregatio Sanctissimi Redemptoris entschlossen hat. Bis auf den heutigen Tag ist im die brüderliche Gemeinschaft, trotz oder vielleicht auch wegen der Individualität vieler Mitbrüder in Geistingen, Bonn und in der Weltkirche zur zweiten Heimat geworden. Sie hat ihm jene Freiheit und Geborgenheit geschenkt, die für ein erfülltes wissenschaftliches und seelsorgerisches Wirken hilfreich und notwendig ist. Die Weite der Welt hatte es dem jungen Redemptoristen angetan. Eigentlich wollte er hinaus aus Bonn, um in der Ferne Asiens als Missionar zu wirken. Allein es mangelte an der erforderlichen Tropentauglichkeit, so dass die Oberen nach einer neuen Aufgabe für den jungen und dynamischen Theologen Ausschau hielten.
Bevor es aber soweit war, studierte Frater Rudolf Henseler von 1970 bis 1976 Philosophie und katholische Theologie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Redemptoristen in Hennef-Geistingen, in der Nähe von Bonn und Siegburg. In dieser Zeit legte er 1974 die ewige Profess ab und empfing, den Usancen der damaligen Studienordnungen folgend, bereits 1975 die Diakonen- und die Priesterweihe. Da sich an seiner Ordenshochschule Bedarf für einen jungen Kanonisten abzeichnete, schlugen ihm seine Oberen das Studium des Kirchenrechts vor, mit der Perspektive einer weiteren Entwicklung in Forschung und Lehre. Rudolf Henseler sagte zu und studierte von 1976 bis 1979 am Kanonistischen Institut der Ludwig Maximilians-Universität München, wo er unter der Betreuung des weithin bekannten und geschätzten Kollegen, Senator Prof. Dr. Audomar Scheuermann, das Lizentiat 1978 und die Promotion zum Dr. iur. can. 1979 erwarb. Die Münchener Jahre waren nicht nur für den jungen Kanonisten prägend. Die seinerzeit herausragende Lehre und Forschung von Audomar Scheuermann und Klaus Mörsdorf, die mit ihrer kanonistischen Expertise auch für Konzil und Codex bedeutsam waren, haben den wissenschaftlichen Ansatz von Rudolf Henseler bis auf den heutigen Tag geprägt.
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