15 In seiner Auseinandersetzung mit gattungstheoretischen Positionen unterstreicht Geppert, dass Scott keineswegs das gültige Modell für ›den‹ historischen Roman liefere, sondern sich inzwischen eine neue Form des historischen Romans etabliert habe. Charakteristikum dieser Gattung sei, so Geppert, die metahistorische Reflexionsleistung der Texte, der es gerade nicht um eine Monumentalisierung der dargestellten Fakten, sondern um die Infragestellung historischer Referenzialität fiktionaler Texte gehe. In dieser »kritischere[n] Funktion der Geschichtsdichtung« erkennt Geppert die eigentliche Voraussetzung der Gattung: »[M]an kann sogar sagen: erst wenn er [Der historische Roman, S.C.] sie mit aufnimmt, erfüllt er seine Möglichkeiten – als Roman.«16 Unter Rückgriff auf das Kommunikationsmodell Roman Jakobsons untersucht Geppert das im historisch-fiktionalen Text kommunizierte Verhältnis von Geschichte und Dichtung und gelangt zu der zentralen Einsicht, dass das Charakteristikum historisch-literarischer Dichtung gerade in der fehlenden Übereinstimmung zwischen Fiktion und Historie zu erkennen sei – ein Phänomen, das er unter den Begriff »Hiatus von Fiktion und Historie« fasst.17 So stellt Geppert etwa mit Blick auf die Henri-Quatre-Romane Heinrich Manns fest, dass hier gezeigt werde, »daß die Bezeichnung eines Ereignisses, das heißt seine Aufnahme in ein kollektives Gedächtnis und seine Konstituierung als Faktum, immer auch bereits Interpretationen enthält.«18 Hier problematisiert er bereits den »Kollektivsingular« Geschichte, der neben den res gestae(den Fakten), immer auch die historia rerum gestarum(die Repräsentation der Fakten) meint und nimmt damit geschichtstheoretische Problematisierungen in der Folge des linguistic turnbereits vorweg. Das selbstreflexive Potenzial des historischen Romans untersucht 1981 Ina Schabert in ihrer Studie zum historischen Roman in England und Amerika. Sie geht dabei von einer Gattungsdefinition aus, die erneut auf wenig präzise Koordinaten zurückgreift und eine kaum konturierte Bedeutung des Begriffes »historisch« vergegenwärtigt: Ein Roman gilt als ›historischer Roman‹, wenn er sich auf Geschehen oder Zustände bezieht, die in einer bestimmten, dem Leser bekannten Epoche zu lokalisieren sind. Historisch meint hier demnach ›epochenspezifische, kollektiv vorgewußte Wirklichkeit betreffend‹. Die dazu erforderlichen außerliterarischen Bezugnahmen im Text sind Angaben von Jahreszahlen, mit Zeitangaben gekoppelte geographische Festlegungen, Benennung von Personen, von denen der Leser weiß, daß sie tatsächlich gelebt haben, Hinweise auf authentische Ereignisse. Während identifizierbare Zeit- und Ortsangaben übereinstimmend für das Genre als unerläßlich postuliert werden, kann durchaus in Frage gestellt werden, daß es notwendig ist, historische Personen einzubeziehen. […] Jede der über diese Bestimmung von ›historisch‹ hinausgehende Spezifizierung erweist sich als umstritten.19 Schabert beschäftigt insbesondere die Differenzierung zwischen historischem Roman und Gegenwartsroman, die ihres Erachtens immer dann aufgehoben werde, wenn die Forschung »vom nachzeitigen Standpunkt der eigenen, späteren Rezeptionsphase«20 ausgeht und den Gegenwartsroman in einem solchen Fall als historischen liest. Sie plädiert hingegen für ein Konzept des historischen Romans, das als Zentralmerkmal ein ›nachzeitiges‹ Erzählen (statt einer allein nachzeitigen Rezeption) impliziert. Fehlen Signale eines nachzeitigen Erzählens vollkommen, dann liege, so Schabert, »kein historischer Roman mehr vor, sondern ein fingierter Gegenwartsroman aus einer früheren Epoche.«21 Indem Schabert das Bewusstmachen der nachzeitigen Erzählsituation zum konstitutiven Merkmal der Gattung erklärt, unterstreicht sie die selbstreflexiven Bezüge derselben und grenzt zugleich jene der sogenannten Trivialliteratur vorbehaltenen historischen Romane aus: Der historische Roman ist mit Schabert erst dann ein solcher, wenn er die Historie nicht nur erzählt, sondern die Tatsache, dass er dies tut, offensichtlich macht. Im Anschluss unterbreitet Schabert eine Typologie des historischen Romans, mit deren Hilfe sie zwischen verschiedenen Vertretern der Gattung zu unterscheiden versucht: Zum einen fasst sie darunter die Gruppen an Romanen, in denen das Geschichtsmaterial Personal und Haupthandlung vorgibt – aus storywerde darin hier history. Texte, in denen der historische Stoff lediglich einen »Zustands- und Ereignisraum« zur Verfügung stelle, bündelt Schabert unter dem Begriff des »historischen Gesellschaftsromans«. Das dritte von ihr erarbeitete Mikrogenre des historischen Romans meint hingegen solche Texte, in denen das Entdecken und die Vermittlung der Geschichte selbst zum Thema werden und das historische Material häufig »zu multiperspektivischen, oft fragmentarischen und kontradiktorischen Ansichten desorganisiert« werde. Diesen Gattungstyp, von Schabert als »reflektiver historischer Roman« erfasst, sieht sie insbesondere in der englischsprachigen Literatur des 20. Jahrhunderts vertreten – damit antizipiert sie die Diagnose der jüngeren angloamerikanischen Forschung, welche die selbstreflexiven Bezüge des historischen Romans unter dem Begriff der historiographic metafictioneinfangen wird.22 Raimund Borgmeier und Bernhard Reitz ziehen in ihrem 1984 erschienenen Herausgeberband zum angloamerikanischen historischen Roman des 19. Jahrhunderts die »Brauchbarkeit« der von Schabert vorgeschlagenen Typologie hinsichtlich daraus resultierender Zuordnungsmöglichkeiten in Frage, obgleich sie, ihr folgend, das nachzeitige Erzählmoment ebenfalls zum Charakteristikum der Gattung erklären und diese vom Gegenwartsroman trennen.23 Tatsächlich verzichten die Autoren bewusst darauf, eine neue Typologie zu entwerfen und bestätigen damit ihre eigene einleitend aufgestellte Beobachtung: »Jedermann weiß, was ein historischer Roman ist, ihn zu definieren wird aber dadurch offensichtlich nicht leichter.«24 Vielmehr entscheiden sich Borgmeier und Reitz, die divergierenden Merkmale, denen die Gattung mit Blick auf die unterschiedlichen Zeiten, von und in denen sie erzählt, unterworfen ist, näher zu beleuchten. Mit Blick auf die in der vorliegenden Untersuchung zu diskutierenden Texte erweisen sich die Überlegungen der Anglisten als vorausschauend, wenn sie, damit bleiben sie eine Ausnahme, einerseits die Gattung und andererseits den Geschichtsbegriff in seinem diskursiven Verlauf parallelisieren und zu dem Ergebnis kommen, dass »Zweifel an den Möglichkeiten und der Bedeutung historischer Aussagen auch auf den historischen Roman übergreifen müssen«.25 Die viel zitierte literaturwissenschaftliche Kritik an der Gattung, die sich vermeintlich an der Grenze zum Trivialen bewege und die Autonomie des literarischen Textes untergrabe, wird von Borgmeier/Reitz nicht wiederholt, sondern aus Sicht der Geschichtswissenschaft neu formuliert. Deren Einwände hätten sich, so weisen die Autoren nach, lange Zeit auf ein vermeintlich vorschnell konstatiertes Verwandtschaftsverhältnis zwischen Historiografie und Literatur bezogen. Inzwischen aber lasse sich eine Entschärfung geschichtswissenschaftlicher Kritik feststellen, die Borgmeier/Reitz zu Recht mit einem veränderten Begriff der Geschichte begründen. Spätestens mit Collingwoods »bahnbrechende[r]« Studie The idea of History(1946), welche die Subjektivität des Historikers in den Vordergrund stellt und seine Arbeit als »eine vielfältig bedingte schöpferische und imaginative Leistung« bewertet, seien Literatur und Geschichte durch die Vorstellung der kreativen, beinahe poetischen Arbeit des Historiografen neu zusammengerückt. Im unübersehbaren »Status- und Prestigeverlust« der Geschichte wie der Geschichtswissenschaft, verantwortet durch die von Hayden White und seinen Nachfolgern aufgeworfene Diskussion um die Narrativität der Geschichte, erkennen die Autoren eine Chance für die Gattung des historischen Romans, da diese »als fiktionale Literatur von sich aus zu einer subjektiv gesetzten, nur relativ gültigen Darstellung der Vergangenheit« tendiere.
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