Alexander Block - Beschäftigte im Öffentlichen Dienst II

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Beschäftigte im Öffentlichen Dienst II: краткое содержание, описание и аннотация

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Das Lehrbuch «Beschäftigte im öffentlichen Dienst II» erscheint in einer 4. völlig überarbeiteten Auflage. Die Autoren Frau Dr. Jansen, Herr Dr. Kawik und Herr Dr. Block, sind alle drei Dozenten an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Band II widmet sich den Schwerpunkten, Urlaub, Krankheit und Eingruppierung.
Urlaubsumfang, Verfall und Abgeltung werden unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung strukturiert dargestellt, ebenso wie die praxisrelevanten Bereiche Arbeitsbefreiung, Sonderurlaub und Bildungsurlaub. Weiterhin wird das Entgeltfortzahlungsrecht nebst Krankengeldzuschuss, Krankengeld und die stufenweise Wiedereingliederung unter Einbeziehung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement behandelt. Den dritten großen Themenbereich stellt die klar gegliederte Aufbereitung des Eingruppierungsrechts dar.
Alle Themenblöcke sind durch eine Vielzahl von Beispielsfällen, Prüfschemata und Checklisten gekennzeichnet und ergänzt durch wertvolle praktische Hinweise für den Arbeitsalltag.
Auch in diesem Band schließt jedes Kapitel mit Kontrollfragen ab, so dass das (klausurrelevante) Wissen sofort überprüft werden kann.
Sie finden ein Wissensquiz aus den Kontrollfragen zu Band I unter https://www.rehm-verlag.de/klausurenwissen.
Melden Sie sich gleich an, dann werden Sie über alle neuen Fragen in dem Quiz informiert.
Der Band I dieser Reihe beschäftigt sich mit den allgemeinen Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechts. Darüber hinaus werden Arten, Aufbau und Struktur der Tarifverträge im öffentlichen Dienst einschließlich ihrer bindenden Wirkung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer behandelt. Außerdem werden die dem Arbeitsverhältnis wesenseigenen Pflichten, Arbeitszeit, Beschäftigungs-, Dienst- und Jubiläumszeit, Grundzüge des Rationalisierungsschutzes, die Ausschlussfristen, arbeitsrechtliche Maßnahmen bei ihrer Verletzung sowie die Beendigungstatbestände einschließlich des Rechts auf Zeugniserteilung behandelt.
Die Reihe TVöD Praxisbuch ergänzt den großen TVöD/TV-L-Kommentar von Sponer/Steinherr, der im gleichen Verlag erscheint. Die Buchreihe greift einzelne Themen aus dem TVöD/TV-L auf und vertieft sie auf eine insbesondere für Anfänger gut verständliche Weise. Dennoch finden auch bereits erfahrene Praktiker wertvolle Hilfestellungen für ihren Arbeitsalltag.

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Erfüllung des Urlaubsanspruchs 8. Änderung der zeitlichen Festlegung des Erholungsurlaubs 9. Zusammenhängende Urlaubsgewährung 10. Mitbestimmung 11. Erkrankung während des Urlaubs 12. Urlaubszweckwidrige Erwerbstätigkeit während des Urlaubs 13. Ausschluss von Doppelansprüchen14. Übertragung des Erholungsurlaubs a) Regelfall b) Übertragung des Erholungsurlaubs bei Mutterschutz und Elternzeit 15. Urlaubsentgelt 16. Urlaubsabgeltung 17. Ersatzurlaub 18. Kürzung des Erholungsurlaubs bei ruhendem Arbeitsverhältnis a) Elternzeit b) Wehrdienst c) Rente auf Zeit d) Sonderurlaub e) Pflegezeit 19. Keine Ruhensfälle a) Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit b) Mutterschutz c) Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation d) Freistellungsphase in der Altersteilzeit e) Sabbatical f) LangzeitkontenII. Zusatzurlaub 1. Zusatzurlaub für Schichtarbeit 2. Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen III. Sonderurlaub IV. BildungsurlaubV. Arbeitsbefreiung 1. Vorbemerkung 2. Persönliche Anlässe nach § 29 Abs. 1 TVöD 3. Allgemeine staatsbürgerliche Pflichten nach § 29 Abs. 2 TVöD 4. Arbeitsbefreiung in sonstigen dringenden/begründeten Fällen nach § 29 Abs. 3 TVöD 5. Arbeitsbefreiung für gewerkschaftliche Zwecke gem. § 29 Abs. 4 TVöD 6. Arbeitsbefreiung für die Tätigkeit in Berufsbildungsausschüssen und in Organen von Sozialversicherungsträgern nach § 29 Abs. 5 TVöD 7. Arbeitsbefreiung in Anlehnung an besondere Tatbestände der SUrlV a) Arbeitsbefreiung für Aus- und Fortbildung gem. § 9 SUrlV b) Arbeitsbefreiung zur fremdsprachlichen Aus- und Fortbildung gem. § 10 SUrlV c) Arbeitsbefreiung für Zwecke der militärischen und zivilen Verteidigung gem. § 11 SUrlV d) Arbeitsbefreiung für vereinspolitische Zwecke gem. § 12 SUrlV e) Arbeitsbefreiung für eine Ausbildung zur Schwesternhelferin oder zum Pflegediensthelfer gem. § 14 SUrlV f) Arbeitsbefreiung für gewerkschaftliche Zwecke gem. § 15 SUrlV g) Arbeitsbefreiung für kirchliche Zwecke gem. § 16 SUrlV h) Arbeitsbefreiung für sportliche Zwecke gem. § 17 SUrlV i) Arbeitsbefreiung für Familienheimfahrten gem. § 18 SUrlV j) Arbeitsbefreiung aus dienstlichem Anlass eines Umzugs ins oder aus dem Ausland gem. § 19 Abs. 1 Nr. 2 SUrlV Kontrollfragen

5 Kapitel B Eingruppierung und StufenzuordnungI. Eingruppierung TVöD (Bund) 1. Einführung a) Bisheriges Eingruppierungsrecht b) Neues Eingruppierungs- und Entgeltrecht2. Grundlagen der Eingruppierung (§ 12 TVöD) a) Allgemeines zur Eingruppierung aa) Eingruppierungsanspruch bb) Einstellung und Höhergruppierung von Arbeitnehmern b) Grundsatz der Tarifautomatik c) Bildung von Arbeitsvorgängen d) Aufspaltungsverbot e) Hälfte-Grundsatz f) Auszuübende Tätigkeit aa) Dauerhaft zugewiesene Tätigkeit bb) Änderung der Arbeitsinhalte g) Abschließende Gesamtbewertung h) Persönliche Anforderungen i) Unbeachtliche Kriterien für die Eingruppierung j) Bewertungssystematik k) Eingruppierungssystem im Überblick3. Eingruppierung in besonderen Fällen (§ 13 TVöD) a) Allgemeines b) Voraussetzungen4. Korrigierende Rückgruppierung a) Allgemeines b) Vertrauensschutz c) Abgrenzung zur Herabgruppierung 5. Eingruppierungsfeststellungsklage im öffentlichen Dienst6. Mitbestimmung a) Eingruppierung b) Höher- und Herabgruppierung aa) Mitbestimmungspflichtige Höhergruppierung bb) Mitbestimmungspflichtige Herabgruppierung 7. ZusammenfassungII. Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) 1. Einführung 2. Allgemeines 3. Geltungsbereich 4. Tätigkeitsmerkmale5. Geltung der einzelnen Teile der Entgeltordnung a) Allgemeines b) Geltung der Teile III, IV, V und VI c) Geltung der Teile I und II d) Eingruppierung bei mehreren Arbeitsvorgängen e) Tätigkeitsmerkmale mit Voraussetzungen in der Person in den Teilen III bis VI 6. Ständige Vertreterinnen und Vertreter 7. Unterstellungsverhältnisse 8. Abschnitt II Voraussetzungen in der Person a) Voraussetzungen in der Person b) Eingruppierung bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen in der Person 9. Abschnitt III Zulagen a) Entgeltgruppenzulagenb) Sonstige Zulagen aa) Außertarifliche Zulage für Beschäftigte im Vorzimmerdienst bb) Außertarifliche Zulage für Tarifbeschäftigte beim BAMF cc) Übertarifliche IT-Fachkräftezulage 10. Abschnitt IV InkrafttretenIII. Entgeltordnung (Anlage 1 zum TV EntgO Bund) 1. Allgemeines a) Modernisierung der Tätigkeitsmerkmale b) Integration Arbeiter-/Angestelltenmerkmale 2. Höhere Eingruppierungen – Berücksichtigung früherer BAT-Aufstiege 3. Teil I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst a) Aufbau der Eingruppierungsmerkmale des Teils I b) Baukastenprinzip und Heraushebungsmerkmale c) Tätigkeitsmerkmale für Verwaltungsangestellte mit Beispielen aa) „einfachste Tätigkeiten“ (Entgeltgruppe 1) bb) „einfache Tätigkeiten“ (Entgeltgruppe 2) cc) „Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist“ (Entgeltgruppe 3) dd) „schwierige Tätigkeiten“ (Entgeltgruppe 4 Fallgruppe 1) ee) „gründliche Fachkenntnisse“ (Entgeltgruppen 4 und 5 Fallgruppe 2) ff) „abgeschlossene Berufsausbildung und entsprechende Tätigkeit“ (Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1) aaa) „abgeschlossene Berufsausbildung“ (§ 11 TV EntgO Bund) bbb) „entsprechende Tätigkeit“ gg) „gründliche und vielseitige Fachkenntnisse“ (Entgeltgruppe 6) hh) „selbstständige Leistung (Entgeltgruppen 7, 8, 9a, 9b Fallgruppe 2) ii) „gründliche, umfassende Fachkenntnisse (Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 2) jj) „abgeschlossene Hochschulbildung und entsprechende Tätigkeit“ (Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1) aaa) „abgeschlossene Hochschulbildung“ (§ 8 TV EntgO Bund) bbb) „entsprechende Tätigkeiten“ kk) „besonders verantwortungsvolle Tätigkeit“ (Entgeltgruppe 9c) ll) „besondere Schwierigkeit und Bedeutung“ (Entgeltgruppe 10 und 11) mm) „Maß der Verantwortung“ (Entgeltgruppe 12) nn) „abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung und entsprechende Tätigkeiten“ (Entgeltgruppe 13) aaa) „abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung“ (§ 7 TV EntgO Bund) bbb) „entsprechende Tätigkeit“ oo) „besondere Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit“ (Entgeltgruppe 14) pp) „Maß der Verantwortung“ (Entgeltgruppe 15) 4. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten 5. Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Berufsgruppen 6. Teile IV bis VI Tätigkeitsmerkmale für bestimmte VerwaltungszweigeIV. Überleitung vorhandener Beschäftigter 1. Überleitungsgrundsatz 2. Verbleib in der bisherigen Entgeltgruppe3. Höhergruppierung auf Antrag a) Einführung der neuen Entgeltordnung b) Einführung der neuen Entgeltgruppe 9c4. Stufenzuordnung bei antragsmäßiger Höhergruppierung a) Überleitung in die EntgO b) Einführung der Entgeltgruppe 9cV. Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (§ 14 TVöD) 1. Allgemeines a) Zweck der Tarifnorm b) Verhältnis zum Grundsatz der Tarifautomatik 2. Interessenlage der Beteiligten und Rechtsprechungsentwicklung 3. Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit a) Tarifliche Wertigkeit b) Übertragung im Wege der Direktionsrechtsausübung4. Vorübergehende Übertragung a) Allgemeines b) Übertragungsvorgangc) Vorübergehender Bedarf aa) Allgemeines bb) Abgrenzung 5. Einzelfälle a) Erprobung b) Übertragung von Führungspositionen auf Probe oder Zeit c) Überbrückung d) Vertretungsfälle6. Erforderliche Ausübungsdauer der höherwertigen Tätigkeit a) Tatsächliches Ausüben der höherwertigen Tätigkeit b) Grundsatz: Monatsfrist aa) Fristbeginn: § 187 Abs. 2 BGB bb) Dauer: 30 Tage cc) Fristende: § 188 Abs. 1 BGB c) Öffnungsklausel für landesbezirkliche Tarifverträge (§ 14 Abs. 2 TVöD) 7. Rechtsfolge: persönliche Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD a) Rückwirkende Zahlung der Zulageb) Höhe der Zulage aa) Neuregelung der Bemessungsvorschrift bb) Bemessungsgrundlage c) Fälligkeit der Zulage 8. Beendigung der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit9. Beteiligung der Mitarbeitervertretungen a) Mitbestimmung von Personal- oder Betriebsrat b) Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten 10. ZusammenfassungVI. Zuordnung zu den Stufen der Entgelttabelle 1. Tabellenentgelt (§ 15 TVöD) a) Allgemeines b) Höhe des Tabellenentgelts c) Neuregelung der Entgelte durch Tarifeinigung 2018 und 2020 2. Stufenzuordnung (§ 16 TVöD)a) Neuregelung des Einstufungsrechts aa) Strukturelle Änderungen des Einstufungsrechts bb) Stufenprüfung und -zuordnung bei Neueinstellungenb) Anzahl der Stufen in den Entgeltgruppen aa) Stufenanzahlbb) Besondere Überleitungsregeln für die EG 9a–15 aaa) Überleitung aus der Stufe 5 zum Stichtag bbb) Überleitung aus einer individuellen Endstufe ccc) Tarifbeschäftigte in der Entgeltgruppe 9a oder Entgeltgruppe 9b cc) Stufenzuordnung in die Stufe 6 ab dem 1. März 2016 c) Stufenzuordnung bei Einstellungen aa) Grundlagen des Stufenrechts aaa) Berufserfahrung bbb) Beschäftigungszeit bb) Stufenzuordnung bei Einstellung in die EG 2–15 aaa) Einstellung bbb) Zuordnung zur Stufe 1 ccc) Zuordnung zur Stufe 2 und Stufe 3 (1) Anspruchsvoraussetzung – Einschlägige Berufserfahrung (a) Gleichartigkeit der beiden Tätigkeiten (b) Eingruppierungsrechtliche Gleichwertigkeit der vorherigen Tätigkeit (c) Vorhergehende berufliche Tätigkeit (d) Vollzeit/Teilzeit, mehrere berufliche Tätigkeiten (e) Zusammenfassung einschlägige Berufserfahrung (2) Keine schädliche Unterbrechung (3) Rechtsfolge ddd) Stufenzuordnung bei Anerkennung förderlicher Zeiten (1) Voraussetzungen (a) Förderliche Zeiten (b) Deckung des Personalbedarfs (2) Rechtsfolge (3) Zusammenfassung „Anrechnung förderlicher Zeiten“ d) Stufenzuordnung bei horizontaler und vertikaler Wiedereinstellung aa) Anspruchsvoraussetzungen aaa) Unmittelbarer Anschluss bbb) Arbeitsverhältnis zum Bund ccc) Einschlägige Berufserfahrung (Gleichwertigkeit) bb) Rechtsfolge cc) Stufenzuordnung bei vertikaler Wiedereinstellung e) Anrechnung von Stufenlaufzeiten bei einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstesaa) Anspruchsvoraussetzungen aaa) Unmittelbarer Anschluss bbb) Vorheriger Arbeitgeber ccc) Gleichwertigkeit bb) Rechtsfolge cc) Wechsel innerhalb des Bundes f) Stufenlaufzeiten aa) Allgemeines aaa) Ununterbrochene Beschäftigung bbb) Derselbe Arbeitgeber ccc) Dieselbe Entgeltgruppe bb) Stufenlaufzeiten im Einzelnen g) Besonderheit der Stufenzuordnung in der Entgeltgruppe 1h) Zulage zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften zur Deckung des Personalbedarfs aa) Tarifliche Maßnahmen bb) Übertarifliche Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften auf dem Gebiet der Informationstechnik aaa) Übertarifliche IT-Fachkräftezulage bbb) Übertarifliche Vorweggewährung von Stufen ccc) Weitere Maßnahmen i) Inkrafttreten und Stufenzuordnung j) Zusammenfassung Stufenzuordnung k) Checkliste Stufenzuordnung l) Beteiligung der Betriebs- und Personalräte 3. Stufenaufstieg (§ 17 TVöD) a) Allgemeines b) Änderung der Stufen c) Verkürzung oder Verlängerung der Stufenlaufzeiten unter Leistungsaspektend) Berücksichtigung von Zeiten bei der Berechnung der Stufenlaufzeit aa) Unschädliche Unterbrechungen bb) Schädliche Unterbrechungene) Höhergruppierung, dauerhafte aa) Allgemeines bb) Stufenzuordnung bei Höhergruppierungenf) Herabgruppierung aa) Allgemeines bb) Stufenzuordnung bei Herabgruppierungen Kontrollfragen

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