Carl von Ossietzky - Rechtliche Impulse

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Anhand des Buches «Ein Lesebuch für unsere Zeit»– Artikel, Rezensionen, Feuilletons aus der Gerichtswelt 1911–1933 von Carl von Ossietzky haben wir aus den umfangreichen Berichten, Aufsätzen und Pressemeldungen sowie Notizen des Autors die Beiträge herausgesucht, die sich um die hier genannte Thematik ranken.
Wir lesen Beiträge zum Erfurter Urteil, Die Zinne der Partei und andere Rechtsfragen, Der Femeprozess und so weiter, Das lädierte Sakrament und andere Entscheidungen, den Polizistenmord am Bülowplatz, Das Ende der Pressefreiheit und weitere Fälle und letztlich der Weltbühne-Prozess.

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Der innere Marschrhythmus hat der deutschen Demokratie gefehlt vom ersten Tag an, und wo sie ihn hämmern fühlte, hat sie ihn unbarmherzig erstickt. Deshalb können die Republikaner noch heute nichts mit der Revolution anfangen, deshalb sprechen sie lieber von Max von Baden als von den Kieler Matrosen, und ihre Helden stammen aus einer Kategorie von halben Liberalen, die, durch die Ereignisse emporgehoben, ihre Stellung benutzten, um die alten Mächte zu konservieren. So befindet sich der deutsche Liberalismus auf einer ewigen Heldensuche, und er kann nicht wählerisch sein, weil die Auswahl nicht sehr groß ist. So schreiben jetzt die Demo-Blätter, dass Deutschland elend in Scherben gegangen wäre ohne den General Wilhelm Groener. Anlaß zu dieser beachtlichen Feststellung gab Herrn Groeners sechzigster Geburtstag. Die liberale Presse mit ihren guten Manieren und ihrer ausgesprochenen Einflußlosigkeit ist die geborene Gratulantin, so zeremoniöse Akte gelingen ihr ganz ausgezeichnet. Aber es fragt sich doch, ob sie nicht des Guten zuviel getan und zur Ergötzung des Volkes einen Monumental-Groener aus Zeitungspapier aufgebaut hat, der sich als Ganzes recht stattlich macht, aber bei einer Besichtigung, die weniger auf Figur gibt als auf akkurate Einzelheiten, qualitativ verliert. Herr Groener ist übrigens an dieser Berühmtheit nicht ganz unschuldig. Im Münchner Dolchstoßprozeß hat er zuerst den Novemberpakt zwischen dem Volksbeauftragten Ebert und der OHL als schallenden Trumpf ausgespielt und in einem Nachruf auf Friedrich Ebert dessen unerschrockenen Patriotismus gelobt: »Er war jederzeit und vorbehaltlos bereit, seine persönlichen und politischen Anschauungen und Wünsche zurückzustellen, wenn es galt, der Not des Vaterlandes gerecht zu werden. Auf diesem gemeinsamen Boden haben sich die damalige Oberste Heeresleitung und Friedrich Ebert zum festen Bunde die Hände gereicht, um der Revolution Herr zu werden und dem deutschen Volke Recht und Gesetz wiederzugeben.« Wäre Herr Groener der große Politiker, so hätte er diese Konfessionen hübsch bei den Akten liegenlassen als historisches Material für eine spätere Generation, die bei der Enthüllung eines Geheimvertrages keinen Stachel mehr fühlt, weil die Mächte nicht mehr da sind, die ihn abgeschlossen haben. Herr Groener ist kein großer Staatsmann, aber er hat Geruch für effektvolle Demagogie. Glaubt er wirklich, mit dem patriotischen Führungsattest für Ebert auch nur einen einzigen Konservativen zu überzeugen? Die Leute wollen alle Gewalt, und sie pfeifen darauf, ob Ebert ein guter oder schlechter Patriot gewesen ist. Wohl aber muss solche Eröffnung erschütternd auf die Arbeiterschaft wirken. Und es war wohl auch mehr Herrn Groeners Absicht, der Sozialdemokratie einen Dämpfer zu geben, als den toten Ebert zu entlasten. Denn was hätte es auch für einen Sinn, einen Mann in den Augen von hundert Konservativen zu rehabilitieren, der durch die gleiche Aussage für eine Million Sozialisten zum Verräter gestempelt wird? Für Herrn Groeners politischen Scharfsinn wird gern ins Feld geführt, dass er als Vertrauter Erzbergers den Herren Offizieren die Annahme des Versailler Vertrags mundgerecht gemacht habe. Aber noch im Dezember 1918 wollte der gleiche Groener, der doch einen Monat vorher in Spa ohne Zweifel begriffen hatte, dass der Krieg verloren war, die Volksbeauftragten zu einer Expedition nach Ostland überreden, um Posen zurückzuholen. Im Dezember 1918, im allgemeinen Debakel, wo nichts mehr kompakt war als der Bankrott! Die Volksbeauftragten wollten übrigens nichts davon wissen; nur des Genossen Otto Landsberg roter Shylockbart nickte Zustimmung. Wie die tägliche Beeinflussung Eberts durch Groener war und empfunden wurde, darüber besitzen wir einwandfreies Zeugnis in der Aussage des Abgeordneten Dittmann im Ledebour-Prozeß. Herr Dittmann führte nach dem stenographischen Protokoll aus: »Nun stellte sich aber sehr bald beim Zusammenarbeiten im Rat der Volksbeauftragten heraus, dass die drei Mitglieder der mehrheitssozialistischen Partei – Ebert, Scheidemann und Landsberg – fortgesetzt geneigt und willens waren, Konzessionen zu machen an die alte Bürokratie, an die Vertreter der kapitalistischen Parteien und an die Vertreter des alten Militärregimes ... Es war für uns sehr bezeichnend, dass besonders die Einwirkung des Generals Groener, des Leiters des Großen Hauptquartiers, auf Ebert an jedem Morgen bemerkbar war: abends um elf Uhr pflegte er sich mit dem Großen Hauptquartier telefonisch zu verständigen über die Dinge, die sich am Tage vorher ereignet hatten und am nächsten Tage vielleicht brennend wurden; dann war am andern Morgen stets der Einfluß Groeners bei ihm bemerkbar. Wir Unabhängigen Sozialdemokraten hatten dann fortgesetzt dagegen anzukämpfen, dass wieder die alten militärischen Anschauungen bei den Regierungsmaßnahmen zur Geltung gebracht wurden. Das setzte sich unausgesetzt bei jeder einzelnen Regierungshandlung fort, so dass sich im Rat der Volksbeauftragten ein stiller Kampf abspielte ...« Das Reichsbanner hat neulich ein Dreimännerdenkmal Ebert, Erzberger, Rathenau vorgeschlagen. Die Zusammenstellung ist nicht ganz glücklich. Man sollte sich auf ein Ebert-Groener-Denkmal beschränken, das die beiden darstellt, so wie sie sich im Novemberpakt die Hände reichen. Das Schicksal der Republik von gestern und heut und für das ungewisse Morgen liegt in diesem Händedruck.

Die Weltbühne, 29. November 1927

Der Femeprozess und so weiter

Mein Freund und Kollege Berthold Jacob und ich sind von dem Erweiterten Schöffengericht Charlottenburg zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten respektive einem Monat verurteilt worden. Das Delikt wird erblickt in einem Artikel Jacobs, »Plaidoyer für Schulz«, hier erschienen am 22. März dieses Jahres und von mir verantwortet. Strafantrag hatte gestellt der Herr Reichswehrminister für die Herren Oberst von Schleicher, Oberst von Bock und Hauptmann Keiner. Der Staatsanwalt, ein höflicher und zurückhaltender Herr, hatte nur die Verhängung finanzieller Sanktionen beantragt, jedoch die Charlottenburger Emminger-Kammer, aus einem Landgerichtsdirektor, einem gelehrten Richter und zwei ungelehrten Volksrichtern bestehend, entschied sich für Prison. Also Prison. Wir sind nicht pathetisch genug veranlagt, das zum Anlass zu nehmen, die Hände zum Himmel zu recken, wo unveräußerlich die ewigen Rechte wohnen; wir haben Freunde und Sekundanten, wir sind nicht wehrlos, und, vor allem, wir sind illusionslos. Dennoch mussten wir einen kleinen Ärger überwinden, als wir das Urteil vernahmen, das uns für ein paar Wochen aus dem geselligen Treiben der Reichshauptstadt verbannt, wenn die Berufungsinstanz es bestätigen sollte. In der Urteilsbegründung wird nämlich als straferschwerend betrachtet, dass wir beide erst in diesem Jahre wegen Beleidigung durch die Presse zu Geldstrafen verdonnert worden wären. Was Jacob ausgefressen hat, weiß ich nicht, aber mein eigner Fall steigt noch leuchtend in der Erinnerung auf. Von meiner früheren Tätigkeit her, als verantwortlicher Redakteur des »Montag Morgen«, schwebte gegen mich (und Erich Weinert) noch ein vom Reichsmarineamt beantragtes Verfahren; wir waren zu 500 Mark Geldstrafe verurteilt worden, und vor der Berufungskammer kam es zu einem erregten Auftritt zwischen dem Vorsitzenden und dem Verteidiger. Daraufhin zog Paul Levi die Berufung demonstrativ zurück, und so bin ich vorbestraft. Man soll, wenn man mit der Justiz zu tun hat, ein für alle Mal großartige Gesten vermeiden.

Dennoch war auch dieser Gang nach Moabit lohnend, weil er uns die Bekanntschaft mit der Richterpersönlichkeit des Herrn Doktor Crohne vermittelte. Es ist hier und anderswo im Lauf der Jahre manches Bittere über die Richter geschrieben worden, manches, was von Galle durchtränkt war und bei einem spätem Nachlesen oft karikaturistisch verbogen schien. Es bleibt das Verdienst des Herrn Doktor Crohne, unsre gelegentlichen innern Zweifel an dem Richterbild der deutschen Linkspresse behoben zu haben. Sein Auftreten wirkt wie eine ungewollte und deshalb um so stichhaltigere Bestätigung für alles, was von Bewersdorff bis Niedner über die Richter geschrieben worden ist. Dieser Richter, dessen Tatendrang nicht Objektivität, geschweige denn Konzilianz hemmt, verfügt über eine unermüdliche Eloquenz; er redet, redet, redet. Bald autoritativ und herunterputzend, bald mit der Striemenden Ironie eines durch sein Amt vor ähnlichen Waffen Gesicherten; sofort nach Eröffnung pfeift er uns, die Angeklagten, an, wie es ein Richter von Herz und Takt nicht bei ein paar verstockt leugnenden Langfingern tun würde; er macht durch sein Dazwischenreden unsre Vernehmung unmöglich, er handhabt die richterliche Superiorität wie einen Gummiknüppel, der ständig dem, der außer ihm noch zu reden wagt, übern Mund fährt. Wir sind unsern Verteidigern Alfred Apfel und Georg Löwenthal, die eigentlich immer mit der Hand an der Mappe, zum Exodus bereit, dastehen, zu höchstem Dank verpflichtet, dass sie ungeachtet dieser hyperboreischen Verhandlungsformen bis zum überraschungslosen Ende ausharren. Dieser Vorsitzende herrscht den Zeugen Schulz an, der erregt am Zeugentisch steht und als zum Tode Verurteilter einiges Recht zur Erregung hat und einmal nervös mit zwei Fingern untern Cut fährt: »Nehmen Sie die Hand aus der Tasche!« Ein Mann auf der Zuhörerbank, ein Mann mit der gelben, schwarz punktierten Binde um den Arm, ein Kriegsblinder, der sich zu einem Zwischenruf bekennt, wird mit einem kurzen »Raus damit!« aus dem Saal verwiesen. Die Aphoristik dieser zwei abgehackten Worte aus einem sonst so zur Ausdrucksfülle neigenden Munde, der für die Herren vom RWM sogar die umständliche Anrede in der dritten Person findet, ist unüberbietbar.

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