Dr. Sabine Theadora Ruh - Stiftungen - Herausforderungen in Gegenwart und Zukunft

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Das E-Book bietet eine Auswahl aktueller, relevanter Stiftungsthemen von Bußgeld-Fundraising oder Fundraising-Portalen über Social Media bis hin zu wirtschaftlicher Betätigung und Bürgerstiftungen. Weitere Themen sind: Dachstiftungen, Filmstiftungen, ostdeutsche Stiftungen, Sozial-Unternehmer und Transparenz.

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Denn Bürgerstiftungen repräsentieren die Breite des möglichen Engagements. Da gibt es beispielsweise die „Stiftung - Bürger für Warendorf“ im Münsterland, die 103 engagierte Stifter im Herbst 2010 mit einem Stiftungskapital von 135.600 EURgründeten. Ende 2011 konnte man stolz die erste finanzielle Unterstützung vermelden – ein Generationentreff erhielt eine Projektförderung in Höhe von 500 EUR. Dagegen liest sich die Liste der Gründer der Bürgerstiftung Berlin wie ein „Who is Who“ des öffentlichen Lebens der 1990er Jahre – mit solchen Namen wie dem Unternehmer und Manager Heinz Dürr, der CDU-Politikerin Hanna-Renate Laurien, dem ehemaligen Berliner Bürgermeister Klaus Schütz (SPD) oder Ex-Bundespräsident Richard von Weizsäcker. Sie fühlten sich 1998 von einem Vortrag von Professor Pfeiffer aufgefordert. Seit 1999 fokussiert sich die Bürgerstiftung in der Hauptstadt, die ein Stiftungskapital von fast 500.000 EUR aufweisen kann, auf Kinder und Jugendliche. Und das mit Kreativität, erhielt doch die Bürgerstiftung im Mai dieses Jahres mit ihrem Projekt „Zweisprachiges Bilderbuchkino“ die Auszeichnung als einer der „365 Orte im Land der Ideen“. Geschäftsführerin Helena Stadler: „Wir beginnen mit dem Wichtigsten, denn Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Stadt.“ Und dafür leistet die Bürgerstiftung Berlin mit 300 ehrenamtlichen Physik-, Lese- und Umweltpaten 30.000 Stunden zusätzliche Bildungsarbeit in Berlins sozialen Brennpunkten.

Ziel: Kraftzentrum der Zivilgesellschaft

Auch der Aktionstag der Bürgerstiftungen, der am 14. Juni zum vierten Mal stattfand, zeugt von einer dynamischen Bewegung mit großer Vielfalt. Thematischer Schwerpunkt war diesmal der Einsatz für Kinder und Jugendliche. So setzte die Bürgerstiftung Hamburg mit ihrem Projekt „Step by step“ ganze Schulklassen in Bewegung. Die Bürgerstiftung Nürnberg gewährte Schülern ab der fünften Klasse Einblicke ins Berufsleben und die Bürgerstiftung Melsungen (Nordhessen) sorgte dafür, dass Schulkinder in den Ferien interessante Erfahrungen machen. Seinesgleichen sucht auch die Radtour „Bürger bewegen“ von Christian Pfeiffer, der im Mai und Juni 1.400 Kilometer durch Deutschland radelte, um für die Idee der Bürgerstiftung zu werben und dabei 38 Bürgerstiftungen besuchte. Sein Resumé: „Die Bürgerstifterinnen und -stifter spüren die Kraft der Nachhaltigkeit. Sie wissen: Wir machen es mit unserem Geld. Wir sind nicht abhängig von der Kommune oder sonstigen Geldgebern. Wir haben unser Geld und erwirtschaften damit Erträge.“ Pfeiffer beobachtete weiter: „Hinzu kommt, dass die Zeit- und Ideenreichen mit einsteigen. Diese Kombination gibt den Bürgerstiftungen ein besonderes Selbstbewusstsein; nämlich stark zu sein und stärker zu werden.“ Und dann hat er noch einen Wunsch frei: „Mein Wunsch ist zu erleben, dass es in Deutschland 1.000 Bürgerstiftungen gibt, mit einem Kapital von mindestens einer Milliarde Euro. Das Ziel muss sein, dass bundesweit überall die Bürgerstiftungen das Kraftzentrum der Zivilgesellschaft werden. Und das wird kommen.“

„Gemeinsam Zukunft stiften, gemeinsam Gutes tun, zum Stiften anstiften.“ Dorothea Jäger beschreibt das Selbstverständnis der Bürgerstiftung Hannover, die sich im Laufe der Jahre zu einem Dienstleister für Stifter mit einem besonderen Service weiterentwickelt hat. „Die Vorreiterrolle hatten wir anfangs unweigerlich inne, da wir ja mit zu den ersten Initiativen zählten. Aber jede Bürgerstiftung hat ein anderes Herangehen und stellt sich unterschiedlich auf. Von den Stärken anderer Bürgerstiftungen lernen, hat uns alle weitergebracht.“ Doch auch sie hat noch einen Wunsch: „Unser Bemühen der ehrenamtlichen Arbeit der Vorstände auch eine professionelle Geschäftsstelle zur Seite zu stellen, war und ist immer noch ein lohnender Kraftakt.“

Neu: Stifter-Ehrung – auch für Bürgerstifter

Eine weitere Aufwertung erfährt die Bürgerstiftungs-Bewegung im Herbst: „Am 1. Oktober werden im Bundestag zehn Persönlichkeiten des Stiftungswesens ausgezeichnet, die sich für die Idee der Bürgerstiftungen und die einzelnen Institutionen selbst in Deutschland hervorragend eingesetzt haben“, informiert Axel Halling von der Initiative Bürgerstiftungen. „Bürgerstiftungen sind“, so Ex-Bundespräsident Horst Köhler treffend, „gelebter Bürgersinn. Ich freue mich darüber, dass sie als soziale Innovation immer mehr Nachahmer finden. Sie sind Ausdruck einer reifen, demokratischen Gesellschaft. Und ein Beispiel dafür, dass Menschen sich umeinander kümmern und solidarisch zusammenhalten.“ Doch als dies ist – so formuliert es die Cleveland Foundation – nur der Beginn.

Kapitel 2: Bußgeld-Fundraising - ein Millionen-Deal

Bußgeld-Fundraising – ein Millionen-Deal

In vielen professionellen Fundraising-Konzepten von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen sind sie zu finden: Einnahmen aus Bußgeldern und Geldauflagen. Doch manche Einrichtungen haben bei der recht willkürlichen Zuweisungspraxis „naturgemäß“ die Nase vorn. Was die mühsame Arbeit wirklich bringt. Die technische Infrastruktur des Gerichts war dem Ansturm zeitweise nicht mehr gewachsen. Der Server fiel aus, auch die Telefonzentrale war vorübergehend überlastet.

Der Mannesmann-Prozess 2004 bis 2006 war ein Aufsehen erregendes Wirtschaftsverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf. Es ging um Prämienzahlungen bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone. Die Höhe der gezahlten Prämien, die Prominenz einiger Angeklagter – beispielsweise Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser oder Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel – verschafften dem Prozess große Aufmerksamkeit in Medien und Öffentlichkeit. In die Knie gezwungen wurde die Technik allerdings durch die Höhe der Geldauflage, die die Angeklagten für die Einstellung des Gerichtsverfahrens zahlten: 5,8 Mio. EUR. Davon wollten mehr als 4.000 Organisationen etwas abhaben. Schlussendlich entschieden sich die Richter Anfang Februar 2007 für 363 wohltätige Einrichtungen. Presseberichten zufolge gingen Beträge in vier- bis fünfstelliger Höhe unter anderem an Organisationen im Bereich Kinderschutz, Seenotrettung und Entwicklungshilfe. 60% der Auflagen flossen zudem in die Staatskasse. Auf Einnahmen aus Geldstrafen brauchen Stiftungen dagegen nicht zu hoffen. Diese finden stets ihren Weg in die Staatskasse. Relevant für gemeinnützige Organisationen sind deswegen allein Bußgelder und Geldauflagen.

- Bußgelder werden für Ordnungswidrigkeiten verhängt. Hierzu zählen z.B. Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen oder der Verstoß gegen Meldepflichten. Wenn ein Gericht eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzt, kann es dem Verurteilten nach § 56b des Strafgesetzbuches auferlegen, einen bestimmten Betrag an die Staatskasse oder an einen gemeinnützigen Verein zu zahlen. Zudem können nach § 153a der Strafprozessordnung Strafverfahren gegen Geldauflage eingestellt werden. -

Schöne Geldbeträge aus Prozessen wollen viele haben. „Die auferlegten Geldbeträge sind ein relativ stabiler Markt“, informiert Mathias Kröselberg von der Pro bono Fundraising Agentur in Berlin. „Das Gesamtvolumen der Zuweisungen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden sind 120 Mio. EUR jährlich.“ Kein Wunder, dass Stiftungen, Vereine und Verbände unverhohlen die Diener des Gesetzes umgarnen. Gesetzlich sind dabei keine Kriterien festgelegt, wohin das Geld fließt. Die Entscheidung liegt allein beim Staatsanwalt, der ein Ermittlungsverfahren gegen eine Geldauflage einstellt, oder beim Gericht, welches ein Bußgeld verhängt bzw. eine Bewährungsauflage erteilt. Ein Gericht kann dem Verurteilten in einem Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer z.B. auferlegen, eine bestimmte Geldsumme an einen Verband zu zahlen, der gegen Alkohol im Straßenverkehr kämpft. Muss es aber nicht. Die sogenannten zuweisenden Richter und Staatsanwälte haben bei der Vergabe der Geldbeträge reichlich Spielraum. Die Organisationen müssen nur gemeinnützig sein – einzig diesen Anspruch erhebt das Gesetz.

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