(2)
Die Piso-Zertifizierung wird für 1 Jahr erteilt, wenn der Anbieter nachweist, dass die Kriterien für die Gestattung der Piso-Zertifizierung erfüllt sind. Für die Verlängerung ist der Nachweis neu zu prüfen (jährliche Prüfung).
(3)
Bei Verstößen gegen die Erteilung der Piso-Zertifizierung wird der Anbieter schriftlich aufgefordert zu erklären. Wenn der Mangel nicht beseitigt wird, entzieht Piso den Anbieter das Recht der Zertifizierung. Die missbräuchliche Verwendung der Zertifizierung kann zur rechtlichen Verfahrung führen.
§ 3 Kriterien für die Erteilung der Piso-Zertifizierung
(1)
Die Kriterien für die Erteilung der Piso-Zertifizierung sind unterschiedlich. Aber wichtig ist die Zustimmung der Auswertungen mit Umwelt-, Qualitäts-, Energie-, Hygiene-, Arbeitsschutz-, Gesundheits- und Sicherheitsmanagement/technikmaßnahmen als ein kombinierter Prozess. Die Begriffe mehrheitlich in den Kriterien verstehen sich als > 50% in allgemeine Bewertung (Qualitätserwartung).
(2)
Piso Institute ist verantwortlich für die Prüfbestimmung und Überwachung der Piso-Zertifizierung. Die erste Erteilung der Piso-Zertifizierung erfolgt in den folgenden Schritten:
Anmeldungsformular/-gebühr erreichen
Der Registrierungsgebühr für Kleinste/Mikro-Unternehmen beträgt 100 Euro, Kleinunternehmen beträgt 200 Euro, Mittelgroßunternehmen beträgt 300 Euro und Großunternehmen beträgt 500 Euro zahlen
Vereinbarung von Termin
Das Unternehmen bekommt ein Auditplan für das integrierte Managementsystem
Durchführung einer Piso-Zertifizierungsprüfung
Beschlussfassung zum Prüfprotokoll
Abschluss des Vertrages zwischen Piso und den Anbieter für die Erteilung der Piso-Zertifizierung. Mit diesem Vertrag bestätigt der Anbieter, dass die zutreffenden Prüfkriterien jederzeit eingehalten werden
Mit der Bestätigung der Vertretung der Gesellschaft oder Stellvertreter tritt die Piso-Zertifizierung in Kraft
(3)
Der Vertrag für Erteilung der Piso-Zertifizierung um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Anbieter vor Ablauf der Frist erneut die Einhaltung der Prüfkriterien nachgewiesen hat. Kommt der Anbieter diesem Nachweis nicht fristgemäß nach, erhält er von Piso Institute eine schriftliche Aufforderung, innerhalb von 4 Wochen den Nachweis für die Wiederholungszertifizierung zu erbringen. Kommt der Anbieter dieser Aufforderung nicht nach, erlischt sein Recht für die Erhaltung der Piso-Zertifizierung.
Die jährliche Verlängerung für Kleinste/Mikro-Unternehmen beträgt 50 Euro, Kleinunternehmen beträgt 100 Euro, Mittelgroßunternehmen beträgt 150 Euro und Großunternehmen beträgt 200 Euro. Ansonsten, ist eine neue Registrierung erforderlich. Der Anbieter kann den Vertrag jede Zeit Kündigen (schriftlich). Der Anbieter kann den Vertrag jede Zeit Kündigen (schriftlich). Der Auditpreis wird nach Standard-Audit in der Region berechnet und mit der Firma abgestimmt.
§ 4 Berechtigung für die neutrale Kontrolle
Die Durchführung der neutralen Kontrolle für die Piso-Zertifizierung erfolgt durch einen neutralen Prüfer. Der Prüfer hat die Pflicht, die Ergebnisse der Zertifizierung im Prüfprotokoll zu dokumentieren und diese der Piso Institute zu übergeben. Piso Institute hat das Recht, den Prüfer bei ihrer Zertifizierungsprüfung zu kontrollieren. Piso Institute ist für das Datenschutzgesetz verpflichtet zu erhalten.
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