Lösung:
Es wird nicht investiert oder gekauft, sondern von Ihnen als Ausländer nur langfristig gemietet (derzeit 50 Jahre mit weiteren 50 Jahren als Option, soll gesetzlich auf maximal 30 Jahre reduziert werden). Das ist legal möglich. Wenn Sie den geplanten Kaufpreis festverzinslich anlegen (am besten außerhalb von Thailand), erzielen Sie oft ausreichend Zinseinnahmen, um die Miete zu zahlen, und sichern sich gleichzeitig noch unbezahlbare Flexibilität, d.h. Sie können jederzeit ohne großen finanziellen Verlust abreisen - sind so nicht erpressbar.
Vorsicht:
Insbesondere Bars (aber auch Wohnungen) werden mit Mietverträgen angeboten, die der tatsächlich registrierte Eigentümer (der im Hauspapier eingetragen ist) nicht unterschrieben hat, sondern nur ein Strohmann oder Anwalt.
Ein solcher Vertrag ist dann trotz Miet-, Abstands-, Renovierungs- und Kautionszahlung etc. ungültig. Sie können jederzeit hinaus geworfen werden. Oft der Fall, wenn Sie mit einer Kneipe unerwartet Erfolg haben und der Eigentümer risikolos übernehmen will, oder die Miete erhöhen möchte.
Insbesondere werden so Neuankömmlinge von "Experten" abgezockt. Wer dann treudeutsch klagt, beweist nur, dass er zu dumm fürs Ausland ist oder immer noch zu viel Geld hat.
Aufenthaltsfrist von Ausländern
Sie dürfen sich als Deutscher und Devisenbringer nicht unbegrenzt in Thailand aufhalten, sondern benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung, die beantragt werden muss (und auch abgelehnt werden kann).
Automatisch bekommen Sie bei der Ankunft 30 Tage zum Schnuppern, wenn Sie nicht vorher bei der Botschaft ein Visum beantragen. 30 Tage mögen für Sextouristen genug sein, bei denen sowieso nicht mehr als ein zweiwöchiger Pauschalurlaub mit der LTU drin ist, für jemanden, der hier leben möchte, reicht das nicht.
Um die 30 Tagefrist zu verlängern, müssen Sie aus- und dann sofort wieder einreisen. Das ist 12 Mal im Jahr nicht immer preiswert und langfristig sicher sehr lästig (Zeitverschwendung). Außerdem haben Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Einreise, d.h. Sie wissen nie, ob man Sie wieder ins Land lässt oder auf Grund der vielen Einreisestempel viele lästige Fragen stellt und ggf. ein Einreiseverbot verhängt (oder eine Sonderzahlung wünscht). Konsequenz: Sie können nichts planen, weil Sie nie sicher wissen, ob Sie in 30 Tagen wieder ins Land kommen dürfen. Die 30-Tagesfrist kann auf Antrag und gegen Zahlung von umgerechnet 50 Euro um eine ganze Woche verlängert werden.
Auch können Sie es einfach darauf ankommen lassen und länger bleiben, um dann - falls Sie nicht vorher erwischt werden - bei der Ausreise 200 Baht Strafe (ca. 5 Euro) für jeden Tag Fristüberzug zu zahlen, maximal 20.000 Baht (ca. 500 Euro). Das ist sicher preiswerter als das ständige Hin und Her mit der Ein- und Ausreise. Werden Sie allerdings vorher mit abgelaufenem Visum erwischt, ist eine Verhaftung und direkte Ausweisung nicht ausgeschlossen. Weiß jemand von Ihren Visaproblemen, machen Sie sich erpressbar.
Natürlich gibt es auch illegale Lösungen, wie bestechliche Einwanderungsbeamte und die Möglichkeit, nur den Pass reisen und an der Grenze stempeln zu lassen oder ganz einfach gefälschte Ein- und Ausreisestempel. Diese Möglichkeiten werden teilweise ganz offen und quasi offiziell in den Kleinanzeigen der "Phuket Gazette", ihren Thekennachbarn sowie von Reisebüros und Tourenveranstaltern unter dem Stichwort "VisaRun" angeboten.
Nicht zu empfehlen, wenn es sich nicht tatsächlich preiswerte Busreisen zur Grenze mit Aus- und Wiedereinreise handelt, sondern nur um schnelle Sonderlösungen. Denn:
(a.) machen Sie sich auch hier nur erpressbar. Beweis: Würden Sie für Ihren Pass 100 Euro Auslösegebühr zahlen oder bei der Botschaft einen neuen beantragen (was mit Taxi, Laufereien und Passgebühren sicher teurer wird als 100 Euro)? Und
(b.) weil derartige Serviceanbieter in der Regel chaotisch, unprofessionell und unzuverlässig arbeiten, auf Mund-zu-Mund-Propaganda angewiesen sind, also auch auf "Vermittler" und Prahler, die diesen Service jedem Rucksacktouristen anbieten, um ein paar Euro Provision zu kassieren, und so garantiert früher als später auffliegen. Schlecht, wenn dann gerade Ihr Pass im Büro liegt, sich Ihre örtliche Anschrift dort findet (Extradumme können in mindestens einem Fall per Internet reservieren!) und Ihr Pass dann falsche Stempel enthält...
Es gibt noch 60-Tage-Visa auf Antrag, die aber mit Verlängerung nach 120 Tagen auslaufen und auch keine langfristige Lösung bieten. Außerdem müssen Sie für dieses Visum beweisen, ein "guter Bürger" mit Lebensinteressen in der Heimat zu sein (Bankkonto, Wohnung, Arbeitsplatz, Kreditkarte etc.). Das trifft aber auf die meisten Aussteiger nicht zu.
Ein Jahresvisum bekommen Sie
• als Angestellter eines Großunternehmens (Manager von Hotelkette XY), oder:
• als Angestellter "Ihrer" Firma, wenn Sie umgerechnet mindestens 1.250 Euro (50.000 Baht) monatliches Einkommen nachweisen können, oder:
• umgerechnet ab 500.000 Euro im Land investieren (immer als Minderheitsaktionär, niemals als 100% oder 51% Eigentümer), oder:
• mindestens 55 Jahre alt sind und eine staatliche garantierte Rente nachweisen können, oder:
• eine Thaifamilie finanziell unterstützen. Dazu müssen Sie aber Kapital nachweisen und mindestens ein Jahreseinkommen von 800.000 Baht (ca. 20.000 Euro) auf Ihrem Konto haben. Wenn Sie unter 55 Jahre alt sind, benötigen Sie ein Attest, das bestätigt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen in einem warmen Klima leben müssen.
Eine Heirat mit einer Thai berechtigt nicht zu einem Jahresvisum.
Die Versorgung einer Familie allerdings schon (Kapitalnachweis erforderlich - s.o.).
Fazit: Selbst als Mann einer Thai oder Kleininvestor (Immobilie, eigene Firma, z.B. Kneipe) werden Sie wie ein Tourist behandelt und haben keine Berechtigung, länger im Land zu bleiben. Nur als Rentner oder als Geldquelle (Zahlsklave) einer Thaifamilie dürfen Sie ein Jahr bleiben.
Kopfsteuer ohne Einkommen
Aber nehmen wir einmal an, der Aufenthalt in Thailand ist es Ihnen wert, auf jede Freiheit zu verzichten und sich zum Hampelmann von Thaifamilie und Thaibehörden zu degradieren. Nehmen wir, Sie schaffen es, sich eine legale Aufenthaltsgenehmigung zu sichern. Vielleicht über die "eigene" Firma mit Arbeitsgenehmigung. Dann sind Sie in Thailand steuerpflichtig, auch, wenn Sie kennen Cent verdienen. Es wird einfach unterstellt, dass Sie als smarter Ausländer mindestens 50.000 Baht im Monat verdienen (ca. 1.250 Euro) und dieser Betrag muss auch mindestens versteuert werden. Das sind 600.000 Baht im Jahr, bei 20% Steuern also 120.000 Baht, oder 10.000 Baht (umgerechnet 250 Euro) im Monat. Zahlen Sie die Steuern (besser: Aufenthaltsgebühr) nicht, soll es Probleme bei der Ausreise geben (Steuerbescheinigung erforderlich!). Auch wird Ihr Jahresvisum nicht erneuert.
Ergebnis:
Thailand kann trotz niedriger Lebenshaltungskosten teuer werden, wenn Sie hier legal leben möchten. Auch wenn Sie nichts verdienen, sind monatlich mindestens 220 Euro Steuern fällig. Dazu kommen Gebühren für Visa und Anwälte. Die Kosten, die entstehen, um die Voraussetzungen für ein Jahresvisum zu schaffen (Firmengründung und Investitionen, die Sie nicht kontrollieren dürfen, oder eine Familieunterstützung, die jederzeit in uferlose Erpressung ausarten kann) nicht gerechnet. Ohne Jahresvisum oder Aufenthaltsgenehmigung sind Sie jeden Monat auf lästige Visa Runs (Aus- und Einreise) angewiesen, die keine langfristige Planung zulassen.
Steuersätze in Thailand
(40 Baht ca. ein USDollar/Euro)
Einkommensteuerhöchstsatz 37%
bis 100.000 Baht Jahreseinkommen 5%
bis 500.000 10%
bis 1.000.000 20%
bis 4.000.000 30%
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