Kristine Henniges - Thüringen - Zuschüsse zur Digitalisierung

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Fördermittel zur Digitalisierung können nebeneinander, wie auch nacheinander zum Einsatz kommen. Die Bezuschussung erstreckt sich auf Beratungsleistungen, Umsetzung und Vermarktung. Hier muss berücksichtigt werden, dass leider nicht alle Unternehmen in den Kreis der förderfähigen Firmen fallen. Dies ist vom jeweiligen Förderprogramm abhängig. Dieses Buch gibt einen Überblick über vorhandene Förderprogramme und Kombinationsmöglichkeiten für Klein- und Mittelständische Unternehmen.

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2. Auflage

Herausgeber: Zucon – Diplom Kauffrau Kristine Henniges

Texte: © Copyright Diplom Kauffrau Kristine Henniges

Zucon, Karl-Marx-Platz 1, 99084 Erfurt, www.zucon.de

Umschlaggestaltung: © Copyright Kathi Protze

Lektorat/Korrektorat: Constance Miehlke, Kathi Protze

Druck: epubli – ein Service der neopubli GmbH, Berlin

Kristine Henniges arbeitete nach erfolgreichem Studienabschluss zur Diplomkauffrau als Finanzvorstand in einer Aktiengesellschaft für E - Business und E - Commerce Anwendungen, später als Geschäftsführerin eines überregionalen Internetserviceanbieters, der als Spinoff aus der Aktiengesellschaft hervorging.

Bereits als Gründungsmitglied im Jahr 2000 beschäftigte sie sich aktiv mit den umfangreichen Fördermöglichkeiten sowie öffentlichen Finanzierungshilfen in den verschiedensten Bereichen der Unternehmensphasen. Über viele Jahre hat sie sich ein umfangreiches Wissen im Umgang mit Fördermittelgebern aufgebaut und kann heute ihre Erfahrungen zielgerichtet auf die Bedürfnisse verschiedenster Unternehmen ausrichten, speziell wenn es darum geht bei der Beantragung eine optimale Verknüpfung einzelner Förderprogramm zu erreichen.

Thüringen

Zuschüsse zur Digitalisierung

Überblick und Kombinationsmöglichkeiten für Klein- und Mittelständische Unternehmen

„Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen,

wo es steht.”

Thüringen – Zuschüsse zur Digitalisierung

1. Einleitung

2. Welche Förderprogramme gibt es für welchen Zweck?

3. Förderung von Beratungsleistungen 3. Förderung von Beratungsleistungen 3.1 „BERATUNGSRICHTLINIE THÜRINGEN” Um sich die Beratungsleistung im Vorfeld einer Umsetzung der Digitalisierung bezuschussen zu lassen, können Thüringer Unternehmen die „Thüringer Beratungsrichtlinie” in Anspruch nehmen.

3.1 „BERATUNGSRICHTLINIE THÜRINGEN”

3.1.1 Zuwendungszweck 3.1.1 Zuwendungszweck Hierüber werden Beratungen durch selbstständige Unternehmensberater gefördert. Es gibt viele Beratungsthemen die über dieses Programm bezuschusst werden können. Unter anderem dürfen auch „Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU“ vermittelt werden. Die Berater müssen im Vorfeld bei einem Qualitätssicherer akkreditiert sein.

3.1.2 Zuwendungsempfänger 3.1.2 Zuwendungsempfänger Wer kann einen Antrag stellen? Die Beratung kann von KMU und auch von Freiberuflern beantragt werden. Antragsberechtigt sind somit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen, die die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Freiberufler, die selbst überwiegend wirtschaftsberatend tätig sind, oder Unternehmen der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sind nicht antragsberechtigt. Handwerkskammern und Fachverbände können Anträge zur Beratung im Handwerk stellen.

3.1.3 Konditionen

3.1.4 Antragstellung 3.1.4 Antragstellung Die Antragstellung erfolgt online über das Portal des jeweiligen Qualitätssicherers. Hier müssen Sie sich registrieren und eine Fülle von Daten zu Ihrem Unternehmen und Ihren weiteren Verbindungen zu anderen Unternehmen machen. Ebenso natürlich zu dem Thema der Beratung, dem Umfang, wie auch Ihr gewünschtes Ziel der Beratung. Weiterhin die letzten Jahresabschlüsse der vergangenen zwei Jahre, eine Gewerbe - An- und gegebenenfalls Ummeldung in Kopie und falls vorhanden der HRA - Auszug. Der Antrag wird online eingereicht und durch den Qualitätssicherer geprüft. Sollten sich hier Fragen auftun, setzt sich dieser mit Ihnen meist telefonisch in Verbindung. Sollten Sie bereits einen Unternehmensberater gewählt haben, unterstützt dieser Sie sicher bei der Beantragung. Einerseits ist es von Vorteil, dass die Qualitätssicherer vorgeschaltet sind, auf der anderen Seite kosten diese auch Geld, welches Sie aber auch mit 50 Prozent Zuschuss unterstützt bekommen. Die Preise der Qualitätssicherer werden in Abhängigkeit der Beratertage angesetzt und bewegen sich pro Tag zwischen 80 und 95 Euro.

3.1.5. Wann dürfen Sie beginnen? 3.1.5. Wann dürfen Sie beginnen? Sobald Sie den Zuwendungsbescheid bekommen haben, dürfen Sie mit der Beratung beginnen. Auf eigenes Risiko kann die Beauftragung der Beratung bereits vor dem Zugang des Zuwendungsbescheides erfolgen, allerdings NICHT vor dem bestätigten Antragseingang. Also warten Sie auf die Antragseingangsbestätigung des Förderinstitutes.

3.1.6 Die Liquiditätsfrage - Zahlungsablauf 3.1.6 Die Liquiditätsfrage - Zahlungsablauf Bei diesem Programm müssen Sie nicht mit der gesamten Zahlung des Beratungshonorars in Vorleistung gehen. Die GFAW überweist den im Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Zuschuss, wenn Sie diesen durch einen Mittelabruf beantragen.

3.1.7 Mittelabruf 3.1.7 Mittelabruf Zum Mittelabruf gehört das Formular der Mittelanforderung, der Beratungsvertrag in Kopie, der Tätigkeitsnachweis im Original, das ausgefüllte Formular „Erfolgs- und Zufriedenheitsbarometer”. Alle notwendigen Unterlagen bekommen Sie vom Qualitätssicherer ausgehändigt. Ihr Berater kennt in den meisten Fällen den Ablauf und wird Sie dabei unterstützen.

3.1.8 Verwendungsnachweisführung 3.1.8 Verwendungsnachweisführung Am Ende der Beratung ist der Verwendungsnachweis im Original, die Rechnung des Beraters im Original, der Kontoauszug als Zahlungsnachweis an den Berater im Original, die Rechnung des Qualitätssicherers im Original, der Kontoauszug als Zahlungsnachweis an den Qualitätssicherer im Original und der Beratungsbericht mit Unterschrift des Beraters einzureichen.

3.1.9 Ansprechpartner

3.2 „UNTERNEHMERISCHES KNOW HOW“ des BMWi 3.2 „UNTERNEHMERISCHES KNOW HOW“ des BMWI 3.2.1 Zuwendungszweck Fällt der Umfang der Beratung etwas geringer aus, kann das Programm „Unternehmerisches Know How“ des BMWi in Anspruch genommen werden. Themen der Beratung können allgemeine Beratungen zu folgenden Themen sein: wirtschaftlich, finanziell, personell und organisatorische Fragen der Unternehmensführung.

3.2.1 Zuwendungszweck

3.2.2 Zuwendungsempfänger

3.2.3 Konditionen

3.2.4 Antragstellung

3.2.5 Wann dürfen Sie beginnen?

3.2.6 Zahlungsablauf – Die Liquiditätsfrage

3.2.7 Mittelabruf/ Verwendungsnachweis

3.2.8 Ansprechpartner

4. Förderung von Beratungsleistungen und Umsetzung

4.1 „GO-DIGITAL”

4.1.1 Zuwendungszweck

4.1.2 Zuwendungsempfänger

4.1.3 Konditionen

4.1.4 Antragstellung

4.1.5 Wann dürfen Sie beginnen?

4.1.5 Zahlungsablauf - Die Liquiditätsfrage

4.1.6 Mittelabruf / Verwendungsnachweis

4.1.7 Ansprechpartner

5. Förderung von Umsetzungsmaßnahmen zur Digitalisierung

5.1 „DIGITALBONUS” THÜRINGEN

5.1.1 Zuwendungszweck

5.1.2 Zuwendungsempfänger

5.1.3 Konditionen

5.1.4 Wann dürfen Sie anfangen?

5.1.4 Antragstellung

5.1.5 Zahlungsablauf – die Liquiditätsfrage

5.1.6 Mittelabruf – Verwendungsnachweis

5.1.7 Ansprechpartner

5.2 „DIGITAL – JETZT”

5.2.1 Zuwendungszweck

5.2.2 Zuwendungsempfänger

5.2.3 Konditionen

5.2.4 Antragstellung

5.2.5 Wann kann mit dem Projekt begonnen werden?

5.2.6 Zahlungsablauf – Die Liquiditätsfrage

5.2.7 Mittelabruf / Verwendungsnachweis

5.2.8 Ansprechpartner

6. Step by Step

6.1 Wie können Sie die einzelnen Programme verknüpfen?

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