6.2 Wie gehen Sie am besten vor?
7. Anlage/ Glossar:
7.1 Deminimis:
7.2 EU Mittelstandsdefinition für Kleine und Mittlere Unternehmen
8. Literaturverzeichnis
Um sich als Unternehmen die Investitionen in notwendige Digitalisierungsmaßnahmen finanziell unterstützen zu lassen, stehen Thüringer Unternehmen mehrere öffentliche Förderprogramme zur Verfügung. Diese können nebeneinander, wie auch nacheinander zum Einsatz kommen. Die Bezuschussung erstreckt sich auf Beratungsleistungen, Umsetzung und Vermarktung. Hier muss berücksichtigt werden, dass leider nicht alle Unternehmen in den Kreis der förderfähigen Firmen fallen. Dies ist vom jeweiligen Förderprogramm abhängig. Wichtig zu beachten ist, dass es keine Doppelförderung geben darf. Das heißt, ein Digitalisierungsprojekt /-vorgang darf nicht doppelt bezuschusst werden. Nacheinander aufbauende Schritte im Rahmen eines Projektes wiederum schon. In dieser Abhandlung wird ausschließlich auf nicht rückzahlbare Zuschüsse eingegangen. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass vom Bund zum Zwecke der Digitalisierung auch zinsverbilligte Darlehen angeboten werden.
Die nachfolgenden Seiten dienen dem Leser dazu, einen Überblick über die möglichen Förderprogramme im Rahmen der Digitalisierung zu bekommen und eventuell Kombinationsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Im Interesse der Lesbarkeit habe ich auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich sind immer Frauen und Männer gemeint, auch wenn nur eines der Geschlechter angesprochen wird.
2. Welche Förderprogramme gibt es für welchen Zweck?
Am Besten lassen sich die Programme in einer Übersicht darstellen:
Gerade zum Programm „Digital-Jetzt“ und Programm „go-digital“ gibt es einige Webseiten die von Beratungsanbietern vorgeschaltet sind und mit der Seite des BMWi nichts gemeinsam haben. Um umfassende Informationen zu bekommen, gehen Sie auf die Seiten des BMWi.
Im Folgenden werden die einzelnen Programme im Detail aufgeführt und konkret dargestellt. Hierzu sind Passagen von den jeweiligen Webseiten der Programme übernommen. Die Links zu den weiterführenden Webseiten sind in oben stehender Tabelle eingefügt worden.
3. Förderung von Beratungsleistungen
3.1 „BERATUNGSRICHTLINIE THÜRINGEN”
Um sich die Beratungsleistung im Vorfeld einer Umsetzung der Digitalisierung bezuschussen zu lassen, können Thüringer Unternehmen die „Thüringer Beratungsrichtlinie” in Anspruch nehmen.
Hierüber werden Beratungen durch selbstständige Unternehmensberater gefördert. Es gibt viele Beratungsthemen die über dieses Programm bezuschusst werden können. Unter anderem dürfen auch „Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU“ vermittelt werden. Die Berater müssen im Vorfeld bei einem Qualitätssicherer akkreditiert sein.
3.1.2 Zuwendungsempfänger
Wer kann einen Antrag stellen?
Die Beratung kann von KMU und auch von Freiberuflern beantragt werden. Antragsberechtigt sind somit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen, die die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Freiberufler, die selbst überwiegend wirtschaftsberatend tätig sind, oder Unternehmen der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sind nicht antragsberechtigt. Handwerkskammern und Fachverbände können Anträge zur Beratung im Handwerk stellen.
Auf Grundlage dieser Beratungsrichtline kann eine Beratung zur Digitalisierung von bis zu 20 Manntagen mit einem maximalen 50 -prozentigen Gesamtzuschuss von 8.000 Euro beantragt werden. Diese Beratungen dürfen von autorisierten Beratern durchgeführt werden. Der Beratungsrichtlinie sind Qualitätssicherer vorgeschaltet. In Thüringen sind das die Ellipsis GmbH und die RKW Thüringen GmbH.
Bei diesem Förderprogramm müssen Sie berücksichtigen, dass Sie bevor Sie hier eine Beratungsleistung beantragen, eine Beratung bezüglich eines anderen Themengebietes über den Bund hier über das Beratungsprogramm des BMWi „Unternehmerisches Know How” erfolgt sein muss. (Bundesförderung geht über Landesförderung.)
Die Antragstellung erfolgt online über das Portal des jeweiligen Qualitätssicherers. Hier müssen Sie sich registrieren und eine Fülle von Daten zu Ihrem Unternehmen und Ihren weiteren Verbindungen zu anderen Unternehmen machen. Ebenso natürlich zu dem Thema der Beratung, dem Umfang, wie auch Ihr gewünschtes Ziel der Beratung. Weiterhin die letzten Jahresabschlüsse der vergangenen zwei Jahre, eine Gewerbe - An- und gegebenenfalls Ummeldung in Kopie und falls vorhanden der HRA - Auszug. Der Antrag wird online eingereicht und durch den Qualitätssicherer geprüft. Sollten sich hier Fragen auftun, setzt sich dieser mit Ihnen meist telefonisch in Verbindung. Sollten Sie bereits einen Unternehmensberater gewählt haben, unterstützt dieser Sie sicher bei der Beantragung.
Einerseits ist es von Vorteil, dass die Qualitätssicherer vorgeschaltet sind, auf der anderen Seite kosten diese auch Geld, welches Sie aber auch mit 50 Prozent Zuschuss unterstützt bekommen. Die Preise der Qualitätssicherer werden in Abhängigkeit der Beratertage angesetzt und bewegen sich pro Tag zwischen 80 und 95 Euro.
3.1.5. Wann dürfen Sie beginnen?
Sobald Sie den Zuwendungsbescheid bekommen haben, dürfen Sie mit der Beratung beginnen. Auf eigenes Risiko kann die Beauftragung der Beratung bereits vor dem Zugang des Zuwendungsbescheides erfolgen, allerdings NICHT vor dem bestätigten Antragseingang. Also warten Sie auf die Antragseingangsbestätigung des Förderinstitutes.
3.1.6 Die Liquiditätsfrage - Zahlungsablauf
Bei diesem Programm müssen Sie nicht mit der gesamten Zahlung des Beratungshonorars in Vorleistung gehen. Die GFAW überweist den im Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Zuschuss, wenn Sie diesen durch einen Mittelabruf beantragen.
Zum Mittelabruf gehört das Formular der Mittelanforderung, der Beratungsvertrag in Kopie, der Tätigkeitsnachweis im Original, das ausgefüllte Formular „Erfolgs- und Zufriedenheitsbarometer”. Alle notwendigen Unterlagen bekommen Sie vom Qualitätssicherer ausgehändigt. Ihr Berater kennt in den meisten Fällen den Ablauf und wird Sie dabei unterstützen.
3.1.8 Verwendungsnachweisführung
Am Ende der Beratung ist der Verwendungsnachweis im Original, die Rechnung des Beraters im Original, der Kontoauszug als Zahlungsnachweis an den Berater im Original, die Rechnung des Qualitätssicherers im Original, der Kontoauszug als Zahlungsnachweis an den Qualitätssicherer im Original und der Beratungsbericht mit Unterschrift des Beraters einzureichen.
Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH
Niederlassung Thüringen
Gustav-Freytag-Straße 1
99096 Erfurt
Tel.: 0361-51150255
Fax: 0361-51150259
E-Mail: thueringen@ellipsis.de
RKW Thüringen GmbH
Konrad-Zuse-Straße 15
99099 Erfurt
Tel.: 0361-551430
Fax: 0361-5514327
E-Mail: info@rkw-thueringen.de
Die Thüringer Beratungsrichtlinie finden Sie hier
(Die Richtlinie ist zum 31.12.2021 ausgelaufen, wird voraussichtlich in ähnlicher Form ab Frühjahr 2022 wieder aufgelegt)
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