Während einer tätlichen Auseinandersetzung mit seiner ersten Ehefrau im Frühjahr 1962 bedrohte er diese mit einem Messer und warf es nach ihr. Hilmar Switalla war stark alkoholisiert und schlug auf herbeigerufene VP-Angehörige massiv ein. Er wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Im Dezember des gleichen Jahres schlug er nach einem Gaststättenbesuch mit seinem damaligen Schwager einen Studenten zusammen und fügte diesem eine Gehirnerschütterung sowie eine Unterkieferfraktur zu. Des Weiteren schlug er auf ein Ehepaar ein und widersetzte sich auch hier der einschreitenden Volkspolizei. Er wurde daraufhin zu sechzehn Monaten Freiheitsentzug und vier Monaten Bewährung aus seiner Vorstrafe vom Frühjahr verurteilt, die er voll verbüßte.
Schon in diesem Verfahren wurde ein gerichtspsychiatrisches Gutachten eingeholt, das ihm eine Psychopathie ohne Krankheitswert bescheinigte, ihm jedoch verminderte Einsichtsfähigkeit aufgrund einer akuten Alkoholvergiftung zugestand.
Nach der Verbüßung seiner Haftstrafe 1964 zog er erneut in die Wohnung seiner Mutter und nahm seine Tätigkeit als Sektionsgehilfe wieder auf. Er war zu dieser Zeit sehr wissbegierig, bildete sich autodidaktisch weiter und wollte seinen staatlichen Abschluss als Sektionsgehilfe ablegen. Für einige Monate übernahm er sogar die Position des stellvertretenden Obersektionsgehilfen. Dabei war es ihm egal, ob er im Labor arbeitete oder direkt am Leichnam. Es war ihm lediglich wichtig, in der Medizin tätig zu sein.
Doch die kriminelle Karriere ging unvermittelt weiter. Im Dezember 1965 wurde er wegen verbrecherischer Trunkenheit erneut für achtzehn Monate inhaftiert. Er hatte auf dem Hallenser Hauptbahnhof eine Verkäuferin ohne ersichtlichen Grund geschlagen und sich der Festnahme durch die Transportpolizei widersetzt. Nach seiner Haftentlassung 1967 wollte er wieder als Sektionsgehilfe arbeiten, was aber aufgrund einer Netzhautablösung nicht mehr möglich war.
Hilmar Switalla weigerte sich strikt, eine andere Tätigkeit aufzunehmen, arbeitete dann aber schließlich im Rahmen eines Wiedereingliederungsprogramms für Haftentlassene beim Volkseigenen Betrieb (VEB) Steremat »Hermann Schlimme« – einem Produktionsbetrieb für Elektroanlagen –, wo er bis zu seiner Festnahme am 14. Februar 1969 tätig war.
Im Rahmen der Beschuldigtenvernehmung und der gerichtspsychiatrischen Begutachtung musste Hilmar Switalla auch zu seiner sexuellen Entwicklung befragt werden, die nach seinen Angaben eine wichtige Rolle in seinem Leben spielte.
Schon im Vorschulalter hatte Switalla oft onaniert. Wenn ihn sein Vater dabei erwischte, machte er ihm Vorwürfe, was Switalla sehr unangenehm war und ihn auch noch in der Pubertät psychisch stark belastete. Im Alter von sechs Jahren bekam er von seinem Vater ein Buch über Geschlechtsunterschiede in die Hände, in dem ihn die Abbildungen beeindruckten. Der Vater klärte ihn später anhand von Pflanzen auf. Das meiste lernte er jedoch von Gleichaltrigen. Er war sehr an Zärtlichkeiten interessiert, die er von seiner Mutter auch stets bekam.
Mit vierzehn Jahren unterhielt Hilmar Switalla eine Freundschaft zu einem gleichaltrigen Mädchen, mit dem er auch den ersten Geschlechtsverkehr hatte. Weil das Mädchen kurze Zeit später verzog, blieb es bei diesem einmaligen intimen Kontakt. Ansonsten war er gegenüber dem weiblichen Geschlecht gehemmt und unfähig, eine Frau auf der Straße anzusprechen. Als Achtzehnjähriger unterhielt er mit einem sechzehnjährigen Mädchen eine intime Beziehung, die er nach drei Monaten beendete, da ihm das Mädchen zu »flatterhaft« war. In der Folgezeit häuften sich seine Beziehungen zu Frauen, die er alle über gemeinsame Bekannte kennengelernt hatte. Meist war er nur einmal oder ganz wenige Male mit ihnen intim.
Im Jahr 1958 lernte Switalla auf der Arbeit seine erste Ehefrau, Karin Hermann, kennen. Sie verlobten sich schnell, heirateten aber erst 1962. Bereits in der Phase der Verlobung kam es wiederholt aus geringfügigen Anlässen zu tätlichen Auseinandersetzungen, bei denen er meist alkoholisiert war. Nach den Streitigkeiten bat er seine Verlobte stets, ihm zu vergeben und wieder mit ihm zusammenzuleben. Als Karin Hermann ernsthafte Trennungsabsichten äußerte, beging er bereits 1958 und ein weiteres Mal 1960 demonstrative Suizidversuche, um sie von der Trennung abzuhalten.
In der Zwischenzeit war Hilmar Switalla bereits zweimal Vater geworden. Nach Aussage seiner ersten Ehefrau liebte er seine Kinder sehr. Während eines Streits schlug er seine Frau, würgte sie und warf mit einem Messer nach ihr. Da er sich der herbeigerufenen VP gewalttätig widersetzte, wurde er verurteilt und später inhaftiert. Die erste Ehe wurde 1963 auf Wunsch seiner Frau geschieden.
In der Folgezeit unterhielt Hilmar Switalla mehrere kurzzeitige Frauenbekanntschaften, wobei für ihn der sexuelle Kontakt im Vordergrund stand. Während dieser Zeit hatte er auch Inge Schubert, sein späteres Opfer, kennengelernt. Er legte sich ein Notizbuch zu, in dem er über alle sexuellen Aktivitäten akribische Eintragungen vornahm. Dieses Notizbuch wurde bei seiner Verhaftung im Februar 1969 beschlagnahmt. Im Buch arbeitete Switalla mit Zeichen. So stand ein Strich für die Anzahl der Kohabitationen, ein offener Kreis für Coitus interruptus, ein Punkt für Ejakulation in die Vagina und ein N für Geschlechtsverkehr ohne Kondom. Die nächstfolgende Zahl bedeutete die Anzahl der Tage vom Kennenlernen bis zum intimen Kontakt, und die darauffolgende Zahl bezifferte die Summe der Kohabitationen. Es wurde alles ganz genau notiert.
Wir berichteten schon, dass Hilmar Switalla auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Haftkrankenhaus Waldheim gerichtspsychiatrisch untersucht wurde. Zu seiner Person und seinen Taten ausführlich befragt, legte er sehr großen Wert auf eine genaue Protokollierung seiner Angaben.
Bei Switalla zeigten sich körperlich und neurologisch keine wesentlichen Abweichungen von der Norm. Laborbefunde, wie Blutbild, Blutsenkung, Serum-Labilitätsproben, Blutzucker, Urinstatus und Luesseroreaktionen, waren unauffällig beziehungsweise negativ. Eine durchgeführte Schädelröntgenaufnahme ergab keine pathologischen Befunde, und im Elektroenzephalogramm zeigte sich ein normales Hirnstrombild ohne Hinweise auf akutes krankhaftes Geschehen. Bei Switalla konnte also keine cerebrale Schädigung nachgewiesen werden. Es war aus der Vorgeschichte lediglich bekannt, dass sein Vater auffallend nervös war, sofort bei allen Missstimmungen losbrüllte und seine Ehefrau schlug.
In seinem Gesamtverhalten zeigte Switalla keine Auffälligkeiten, jedoch war er in seinem Affektverhalten inadäquat. Das Ableben von Inge Schubert und Ursula Kaschube ließ ihn völlig kalt, während er zum Tod seiner Frau angab, dass es ihn noch immer mit Genugtuung erfülle, sie ermordet zu haben.
Switalla betrachtete seine Situation als sinn- und hoffnungslos. Er habe ohnehin die Absicht gehabt, sich zu töten, und dieses Vorhaben noch nicht aufgegeben. Ihn interessiere lediglich das Ergebnis des Gutachtens und der Hauptverhandlung.
Bei ihm wurden auch keine Störungen der Bewusstseinslage festgestellt. Seine Aufmerksamkeit war intakt, die zeitliche, örtliche und personelle Orientierung stets uneingeschränkt gegeben, so die Gutachter. Für Wahn- und Denkstörungen fanden sich ebenso wie für Halluzinationen oder Illusionen keine Hinweise. Weiterhin konnten keine formalen oder inhaltlichen Denkstörungen festgestellt werden. Außerdem besaß Switalla eine gut ausgebildete Selbstkritik. Das Gedächtnis von ihm war vorzüglich, insbesondere was die Ereignisse vom 13. und 14. Februar 1969 betraf. Es fanden sich bei ihm keine Anzeichen für eine zeitweilig oder dauernd krankhafte Störung der Geistestätigkeit oder eine Bewusstseinsstörung. Er wurde noch einmal ausführlich zu seiner Motivation hinsichtlich seiner Taten befragt und äußerte kurz und knapp: »Und da ich ohnehin aus dem Leben scheiden wollte, war mir sowieso alles egal, alles gleichgültig, und ich bin deshalb zu den beiden Frauen gegangen, und es klingt zwar makaber, aber es sollte gewissermaßen eine Probe sein.«
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