«Ich bin kein Spion!» antwortete B. auf alle Vorhaltungen und schrieb stereotyp unter jede Aufzeichnung in diesem Zusammenhang: «I AM NO SPY!»
«Und was bezweckten die Telefonate mit Mexiko?»
B. hatte kurz vor seiner Verhaftung vom Hotel in Teheran aus nach Mexiko telefoniert, um sich zu vergewissern, dass das Ausstellungsmaterial für «America’s Telecom 92» rechtzeitig in Acapulco eintraf. Ausserdem hatte er im Dezember von Mexiko aus nach Teheran telefoniert, um sich bei der iranischen Vertretung der Firma nach Angeboten der Konkurrenz zu erkundigen. Das schweizerische Bundesamt für Aussenwirtschaft (Bawi) war entgegen seiner langjährigen Praxis nur noch bereit, Ausfuhrbewilligungen für die Geräte seiner Firma zu erteilen, wenn der Iran dieses Material auch aus anderen Ländern bekommen konnte. Chiffriergeräte galten zwar nicht als Kriegsmaterial, doch als strategisch wichtige Exporte unterlagen sie in Nato-Staaten und assoziierten Ländern wie der Schweiz strengen Ausfuhrbestimmungen. Der iranische Vertreter hatte B. am Telefon keine Auskunft geben wollen, weil solche Informationen von militärischer Bedeutung seien. Rechnete er damit, dass sein Telefon abgehört wurde?
«Sie haben militärisch geheime Informationen beschaffen wollen! Warum?»
B. versuchte den Verhörern die Änderung der schweizerischen Ausfuhrbestimmungen begreiflich zu erklären. Diese Information war Voraussetzung, dass die Firma überhaupt in den Iran liefern durfte!
«Warum wollten Sie wissen, wie viele militärische Fahrzeuge der verschiedenen Typen die iranische Armee hat? Das hat nichts mit den schweizerischen Ausfuhrbestimmungen zu tun!»
Solche Fragen hatte B. den iranischen Kaufinteressenten stellen müssen, wenn er Garantie leisten wollte, dass die Chiffriergeräte in den Fahrzeugen befestigt werden konnten. Die Firma musste die exakten Masse kennen, um zusätzliche mechanische Befestigungen anzubringen.
«Ich musste mich vergewissern, dass die Geräte nach der Lieferung montierbar waren. Andernfalls hätten sie die iranischen Kunden mit Schnüren anbinden müssen!»
B. konnte in solchen Phasen der Verhöre seine Wut nur schlecht verbergen. Der bedingungslose Einsatz für die Kunden und letztlich für die Sicherheit des Landes wurde ihm als Spionage ausgelegt! Er durfte sich keine Ungeduld anmerken lassen, wenn seinen Beteuerungen nicht geglaubt wurde.
«Haben Sie gewusst, dass der Vertreter Ihrer Firma in Teheran im Besitz einer Pistole war?»
«Ja, er hat sie mir einmal gezeigt. Es war alles korrekt, er hatte einen Waffentragschein und deponierte die Waffe bei Besuchen in Regierungsstellen stets bei der Sicherheitskontrolle am Gebäudeeingang.»
B. war froh, sich so ausführlich erklären zu können, das würde seiner Sache dienlich sein. Jedesmal, wenn B. in den Raum geführt wurde, wo er beim Gefängniseintritt seine Sachen hatte abgeben müssen, hegte er die Vermutung, dass seine Freilassung unmittelbar bevorstand. Jetzt werden sie dir gleich alles zurückgeben, dachte B., vielleicht steht schon der Gefängnisdirektor da und wünscht gute Heimkehr. Aber das eine Mal wurden ihm Fingerabdrücke genommen, ein zweites Mal hatte er in einen Stuhl zu sitzen und die Füsse an einen bezeichneten Ort zu stellen, damit ein Fotograf mit Henkersmütze und Sehschlitzen ein Bild schiessen konnte. Ein drittes Mal musste er seine exakte Adresse in der Schweiz aufschreiben und ein kleines Plänchen zeichnen, wie sie die Firma in der Schweiz finden konnten.
Wollten sie seine Kleider in die Schweiz zurückschicken? Oder gar seine Leiche?
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