Die Prüfungsanforderungen
Alle Vorgaben für die Zwischen- und Abschlussprüfung, z.B. die Prüfungsfächer, die Dauer der Prüfung, die Voraussetzung für das Bestehen und die Gewichtung der einzelnen Prüfungsfächer, sind in diesem Punkt enthalten.
Formen der Ausbildung und der dazugehörigen Ausbildungsordnungen
Monoberufe ohne Spezialisierung
Für Auszubildende in diesen Berufen gelten ein einheitliches Berufsbild, ein einheitlicher Rahmenlehrplan und einheitliche Prüfungsanforderungen während der gesamten Ausbildungsdauer, z.B. Industriekaufmann/-frau.
Monoberufe mit Spezialisierung
Die Grundbildung für die Auszubildenden in diesen Berufen ist gleich, es gibt jedoch Fachbereiche oder Schwerpunkte.
Diese können bereits im Ausbildungsberufsbild deutlich werden oder auch "nur" im Ausbildungsrahmenplan festgehalten sein, z.B. Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandel- Fachrichtung Außenhandel oder Kaufmann/-frau im Einzelhandel- Fachbereich Bürowirtschaft.
Monoberufe mit Sockelqualifizierung
Die Grund- bzw. die Sockelqualifizierung ist gleich und wird meist im ersten Lehrjahr für alle Auszubildenden vermittelt. Darauf aufbauend folgt eine Vertiefung und Erweiterung in den weiteren Lehrjahren getrennt nach den jeweiligen Berufsbildern, z.B. Bürokaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Büro-kommunikation.
Ausbildungsberufe mit Kern- und Fachqualifikationen
Hier wird zwischen einer gemeinsamen Kernqualifikation und einer berufsspezifischen Fachqualifikation unterschieden. Die Kernqualifikation stellt den gemeinsamen Kern einer gesamten Berufsgruppe dar, die Fachqualifikation geht darüber hinaus und steht für die täglichen im Arbeitsprozess notwendigen Qualifikationen. Beide Qualifikationen werden integriert vermittelt, wobei der Schwerpunkt der Kernqualifikationen am Anfang der Ausbildung liegen soll und mit fortschreitender Ausbildung die Fachqualifikationen an Gewicht gewinnen, z.B. Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen oder Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation.
Ausbildungsberufe in Stufenausbildung
In Ausbildungsberufen dieser Ordnung ist nach jeder einzelnen Stufe ein Ausbildungsabschluss vorgesehen, welche einmal zu einer beruflichen Tätigkeit (Facharbeiter) befähigt, aber auch die Fortsetzung der Berufsausbildung ermöglicht (BIBB § 5 Abs. 2), z.B. Hochbaufacharbeiter, eine weitere einjährige Ausbildung führt zum Maurer oder zum Beton- und Stahlbetonbauer.
Die Planung der Ausbildung
Die Instrumente der Planung
Warum muss man als Ausbilder überhaupt die Ausbildung so genau planen?
Im betrieblichen Alltag müssen doch sowieso alle berufstypischen Tätigkeiten erledigt werden und der Auszubildende lernt dabei doch automatisch mit. Ok, ein wenig Prüfungsvorbereitung und um die Theorie muss sich die Berufsschule kümmern.
So einfach ist das leider nicht. Um die Ausbildung so erfolgreich wie möglich zu gestalten, und zwar für beide Seiten, muss ein betrieblicher Ausbildungsplan erstellt werden. In diesem Plan sind die Ziele der Ausbildung so detailliert wie möglich darzustellen. Die gewählten und anzuwendenden Methoden und Verfahren sind aufzulisten, mit der Angabe der jeweiligen Zeiträume. Dadurch wird der Plan systematisch, die Ausbildung nachvollziehbar. Nur so sind der pädagogische Aufbau und die Durchführung der Ausbildung gewährleistet. Schon rein formal muss ein betrieblicher Ausbildungsplan zur Eignungsfeststellung des Unternehmens als Ausbildungsbetrieb formuliert werden. Des Weiteren wird durch die Planung der Ausbildung eine Kontrolle einfach (z.B. ob alle Inhalte vermittelt worden sind).
Für die Ausbildungsplanung stehen uns drei Instrumente zur Verfügung:
der betriebliche Ausbildungsplan
der individuelle Ausbildungsplan
Versetzungspläne
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