in finanzieller Hinsicht oft für das ganze Leben aus.
Ohne die entscheidende Idee, den einzigartigen Geistesblitz ist passives
Einkommen nicht zu erzielen. Am Anfang steht immer ein innovativer
Gedanke, den es zu verfolgen gilt. Mit „gewöhnlichen“ Konzepten,
Produkten kommt man nicht weit. Daher benötigt ein Initiator Zeit,
Energie und Fachwissen in der jeweiligen Branche, um ein tragfähiges
Geschäftsmodell zu entwickeln, das lange Jahre erfolgreich sein kann,
sowie ausreichend Potenzial im betreffenden Markt verspricht. Arbeiten
Sie deshalb gründlich an ihrem Geschäftskonzept, bevor es öffentlich
präsentiert wird.
Das Produkt, die Dienstleistung muss für eine Verbreitung, wie oben
beschrieben, geeignet sein. Es kann sich also nicht um jeweils individuell
angefertigte Güter, Aufträge handeln, sondern das Produkt sollte
standardisiert, möglichst günstig hergestellt – und verkauft werden
können. Nur immer gleiche Leistungen bzw. Produkte können ohne
Probleme vielfach veräußert werden.
Welche Produkte kommen z.B. in Frage?
- Tonträger (CD, Kassetten)
- Medien (Printmedien, DVD)
- Downloads (Dateien)
- Verfahren zur Herstellung von Gütern
- Lizenzen zur Herstellung
- Konzepte zur Führung und dem Betrieb von Unternehmen, Shops
- Verwertung von Rechten, Ideen
- Geistige Leistungen, die auf Medien verbreitet werden
- Kunstwerke mit Lizenzen zum Druck, zur Anfertigung
- Kurse, Seminare, Lerneinheiten
Ideal sind Leistungen oder Produkte, die sich weltweit vermarkten
lassen. In diesem Fall ist die Basis der möglichen Verbreitung sehr
groß, was enorme Umsatzpotenziale ermöglicht. Nationale Grenzen
sollten kein Hindernis für die Verwertung darstellen.
Zeitliche Voraussetzungen
Die Realisierung von passivem Einkommen ist nicht an zeitliche
Vorgaben gebunden. Im Gegenteil: Die Zeit arbeitet oft für den
Initiator, denn große passive Einkommensströme entstehen meistens
erst eine Weile nach dem Start des Vorhabens. Ein Grund: Es dauert in
der Regel eine gewisse Zeit, bis sich eine lohnende Verbreitung
einstellt, die durch Vervielfachen der Verkäufe, Einsätze hervorgerufen
wird. Mit der Zeit steigt also auch das passive Einkommen.
Räumliche Voraussetzungen
Passives Einkommen kann überall auf der Welt realisiert werden. Eine
räumliche Einschränkung ist nicht anzuraten, es sei denn, dass es sich
um spezielle Produkte oder Leistungen für nationale Märkte handelt.
Ansonsten sind räumliche Beschränkungen eher von Nachteil.
Schließlich sollte das Ziel der möglichen Verbreitung eigener
Bemühungen weit gesteckt werden. Einschränkungen sollten daher in
der Planung erst einmal keine Rolle spielen. Nehmen wir als Beispiel
eine neue Software, die beim Einsatz vielen Firmen Vorteile ermöglicht.
Hier gilt: Der weltweite Verkauf sollte angestrebt werden.
Für den Initiator gibt es ebenfalls keine räumlichen Einschränkungen.
Er kann sein Geschäft überall auf der Welt betreiben, passives
Einkommen empfangen und seine Pläne umsetzen.
Bei jeder selbständigen Tätigkeit müssen Aufzeichnungen über
Einnahmen und Ausgaben angefertigt werden. Als sogenannter
Kleinunternehmer (bis zu Euro 17 500 Umsatz) weist man noch keine
Umsatzsteuer aus. Ab diesem Betrag muss jedoch die Mehrwertsteuer
in Ausgangsrechnungen und bei den Einnahmen berücksichtigt werden.
Sollte es sich bei der Tätigkeit um ein Gewerbe handeln, brauchen Sie
einen Gewerbeschein, den Sie beim zuständigen Ordnungsamt ihrer
Gemeinde beantragen können. Ein Durchschlag dieses Dokumentes
wird automatisch ihrem Finanzamt zur Verfügung gestellt. Achten Sie
bei der Formulierung des Gewerbezwecks auf eine möglichst
weitreichende Bezeichnung, so dass man sich nicht zu Anfang schon
selbst einschränkt. Die Hilfe eines versierten Steuerberaters oder
Unternehmensberaters ist hier angebracht.
Äußerste Vorsicht sollten Sie bei genehmigungspflichtigen Tätigkeiten
walten lassen. Unter Umständen lassen sich andere Formulierungen
finden, so dass eine Pflicht zur Genehmigung nicht entsteht. Weiterhin
sollten Sie sich mit der zuständigen IHK in Verbindung setzen, um die
zu zahlenden Beiträge abzuklären. Gewerbetreibende sind verpflichtet,
bei der örtlichen IHK Mitgliedsbeiträge zu entrichten. Die Höhe der
Zahlungen hängen vom jeweiligen Gewerbe ab.
Solange es möglich ist, sollten Sie mit der Einnahme –
Überschussrechnung ihre Aufzeichnungen führen. Ihr Steuerberater
wird ihnen die Voraussetzungen hierfür mitteilen. Die Vorteile liegen
unter anderem in der tatsächlichen Erfassung von Zahlungen, wenn
diese eingehen. Buchungen erfolgen also erst, wenn die Einnahmen
auch wirklich eingegangen sind. Die Einnahme Überschuss Rechnung
ist im Vergleich zur doppelten Buchführung einfacher zu erledigen und
relativ formlos zu führen.
Sollten Sie als Freiberufler agieren (z.B. als Künstler), dürfen Sie diese
Form der Aufzeichnung auch bei hohen Einnahmen nutzen.
Freiberuflich tätige Selbständige müssen kein Gewerbe anmelden,
sondern erhalten vom Finanzamt eine Steuernummer und können dann
mit ihren Geschäften beginnen.
Unterschätzen Sie den Arbeitsaufwand für eine korrekte Aufzeichnung
ihrer Geschäftstätigkeit nicht. So mancher Tag vergeht mit dem
Ordnen von Belegen, verbuchen von Geschäftsvorfällen. Als hilfreich
haben sich Buchhaltungsprogramme der führenden Hersteller erwiesen,
mit denen man zum Teil sogar ohne Kenntnisse die eigene Buchhaltung
erledigen kann. Erkundigen Sie sich nach dieser Software bei einem
guten Händler oder im Web.
Die Programme ermöglichen unter anderem automatisches Verbuchen
von Geschäftsvorfällen: Man gibt einfach den jeweiligen Vorfall ein und
die Software verbucht diese Transaktion richtig. Betriebswirtschaftliche
Auswertungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und Abschlüsse jeglicher
Art sind natürlich auch verfügbar, so dass Sie damit Finanzbehörden
zufrieden stellen können.
Tipp:
Alle Belege sollten Sie immer sortieren und aufbewahren. Die
Buchführungsdateien müssen Sie auf Anfrage verfügbar machen.
Solche Dateien sollten also immer mehrfach auf verschiedenen
Datenträgern gespeichert werden.
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