StVO Straßenverkehrs-Ordnung
StVO
Straßenverkehrs-Ordnung
Textausgabe mit Erläuterungen, Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, verkehrsrechtlichen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Ferienreiseverordnung sowie ausgewählten Ausnahmeverordnungen
begründet von
Dr. Wolfgang BouskaLeitender Ministerialrat a. D. †
fortgeführt ab der 20. Auflage von
Anke LeueMinisterialdirigentin beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
26., neu bearbeitete Auflage
Stand: April 2021
www.cfmueller.de
Impressum
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
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ISBN 978-3-8114-8714-7
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Vorwort zur 26. Auflage
Die 26. Auflage dieses Buches berücksichtigt sämtliche Rechtsänderungen mit Bezug zum Verhaltensrecht im Straßenverkehr seit Oktober 2017. Seitdem ergangene wesentliche obergerichtliche und höchstrichterliche Entscheidungen dazu sind ebenso abgebildet. An Rechtsnovellen sind insbesondere zu nennen:
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Artikel 4a der sog. Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, mit der diese neue Fahrzeugart den Fahrrädern in der StVO gleichgestellt wurde. |
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Die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, mit der u. a. ein Mindestabstand für das Überholen von Radfahrern, die Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Lkw zum Schutze kreuzender Fußgänger und Radfahrer, der Grünpfeil nur für Radfahrende und ein Verbotszeichen für das Überholen einspuriger Fahrzeuge bei engen Straßenverhältnissen in die StVO Eingang fanden. |
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Die Einzelverordnungen zur Änderung der InfGG-Beleihungsverordnung sowie der StVO, mit denen die Zuständigkeit des Fernstraßenbundesamtes und in der Folge der Autobahn GmbH als Straßenverkehrsbehörde im Wesentlichen zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen für Bundesautobahnen festgelegt wurde. |
Darüber hinaus wurden gleichzeitig vorgenommene Änderungen der Ferienreise-Verordnung ( Ordnungsnr. 3 b
) berücksichtigt und die verkehrsrechtlichen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG, Ordnungsnr. 3 c
) im Lichte der Rechtsprechung überarbeitet. Hier war es besonders wichtig, die Rechtsfolgenverweisung des BImSchG auf die Instrumente der StVO einerseits und die Mittel der StVO mit Blick auf die Ermächtigungsgrundlage des StVG andererseits sauber voneinander abgegrenzt darzustellen.
Schließlich wurden sämtliche seitdem ergangene Änderungen der Ausnahme-Verordnung zum Lang-Lkw und weitere aktualisierte Ausnahmeverordnungen eingepflegt.
An dieser Stelle sei zudem der Hinweis erlaubt, dass vereinzelt in Literatur und Rechtsprechung vertretene Annahmen, der StVO-Neuerlass im Jahr 2013 leide an einem Zitierfehler in der Präambel und verstoße deshalb gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot (mit der Folge der Nichtigkeit), fehl gehen. Der Neuerlass ist in Kraft und seinerzeit rechtens ergangen, die behaupteten Zitierfehler bestehen nicht.
Dieses Buch ist gleichzeitig Teil 3 des Loseblattwerks Stoll/Leue, Straßenverkehrsrecht, (zur Fortsetzung ISBN 978-3-8114-4074-6). Daher beginnt in diesem Buch die Kapitelzählung bei 3.
Bonn, im März 2021
Anke Leue
Inhaltsübersicht
Vorwort Vorwort zur 26. Auflage Die 26. Auflage dieses Buches berücksichtigt sämtliche Rechtsänderungen mit Bezug zum Verhaltensrecht im Straßenverkehr seit Oktober 2017. Seitdem ergangene wesentliche obergerichtliche und höchstrichterliche Entscheidungen dazu sind ebenso abgebildet. An Rechtsnovellen sind insbesondere zu nennen: – Artikel 4a der sog. Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, mit der diese neue Fahrzeugart den Fahrrädern in der StVO gleichgestellt wurde. – Die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, mit der u. a. ein Mindestabstand für das Überholen von Radfahrern, die Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Lkw zum Schutze kreuzender Fußgänger und Radfahrer, der Grünpfeil nur für Radfahrende und ein Verbotszeichen für das Überholen einspuriger Fahrzeuge bei engen Straßenverhältnissen in die StVO Eingang fanden. – Die Einzelverordnungen zur Änderung der InfGG-Beleihungsverordnung sowie der StVO, mit denen die Zuständigkeit des Fernstraßenbundesamtes und in der Folge der Autobahn GmbH als Straßenverkehrsbehörde im Wesentlichen zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen für Bundesautobahnen festgelegt wurde. Darüber hinaus wurden gleichzeitig vorgenommene Änderungen der Ferienreise-Verordnung ( Ordnungsnr. 3 b ) berücksichtigt und die verkehrsrechtlichen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG, Ordnungsnr. 3 c ) im Lichte der Rechtsprechung überarbeitet. Hier war es besonders wichtig, die Rechtsfolgenverweisung des BImSchG auf die Instrumente der StVO einerseits und die Mittel der StVO mit Blick auf die Ermächtigungsgrundlage des StVG andererseits sauber voneinander abgegrenzt darzustellen. Schließlich wurden sämtliche seitdem ergangene Änderungen der Ausnahme-Verordnung zum Lang-Lkw und weitere aktualisierte Ausnahmeverordnungen eingepflegt. An dieser Stelle sei zudem der Hinweis erlaubt, dass vereinzelt in Literatur und Rechtsprechung vertretene Annahmen, der StVO-Neuerlass im Jahr 2013 leide an einem Zitierfehler in der Präambel und verstoße deshalb gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot (mit der Folge der Nichtigkeit), fehl gehen. Der Neuerlass ist in Kraft und seinerzeit rechtens ergangen, die behaupteten Zitierfehler bestehen nicht. Dieses Buch ist gleichzeitig Teil 3 des Loseblattwerks Stoll/Leue, Straßenverkehrsrecht, (zur Fortsetzung ISBN 978-3-8114-4074-6). Daher beginnt in diesem Buch die Kapitelzählung bei 3. Bonn, im März 2021 Anke Leue |
Abkürzungsverzeichnis |
Ordnungsnummer 3 |
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