Jean-Jacques Rousseau - Der Gesellschaftsvertrag

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Der Gesellschaftsvertrag;Jean-Jacques Rousseausorgte 1762 für Aufsehen als er sein Werk Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechtes veröffentlichte. Es wurde kurz nach der Veröffentlichung in einigen europäischen Staaten verboten und gilt bis heute als ein Meilenstein der Aufklärung.

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Jean-Jacques Rousseau

Der Gesellschaftsvertrag

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Inhaltsverzeichnis Titel JeanJacques Rousseau Der Gesellschaftsvertrag Dieses - фото 1

Inhaltsverzeichnis

Titel Jean-Jacques Rousseau Der Gesellschaftsvertrag Dieses ebook wurde erstellt bei

Vorrede Vorrede Diese kleine Abhandlung ist einem größeren Werke entnommen, welches ich einst ohne Rücksicht darauf, ob meine Kräfte dazu ausreichen würden, begonnen und schon längst hatte liegen lassen. Von verschiedenen Auszügen aus dem vollendeten Teile dieser Arbeit ist vorliegender der wichtigste und scheint mir am wenigsten unwert, dem Lesepublikum vorgelegt zu werden. Der Rest ist bereits vernichtet.

Erstes Buch Erstes Buch Ich beabsichtige zu untersuchen, ob es in der bürgerlichen Verfassung irgendeinen gerechten und sicheren Grundsatz der Staatsverwaltung geben kann, wenn man die Menschen nimmt, wie sie sind, und die Gesetze, wie sie sein können. Bei dieser Untersuchung werde ich mich bemühen, stets das, was das Recht zuläßt, mit dem zu vereinen, was das allgemeine Beste vorschreibt, damit Gerechtigkeit und Nutzen nicht getrennt werden. Ich dringe in die Materie ein, ohne erst die Wichtigkeit meines Gegenstandes zu beweisen. Man wird mich fragen, ob ich Fürst oder Gesetzgeber sei, um berechtigt zu sein, über Politik zu schreiben. Ich antworte nein und schreibe gerade deshalb über Politik. Wäre ich Fürst oder Gesetzgeber, so würde ich nicht meine Zeit damit vergeuden, zu sagen, was man tun muß; ich würde es tun oder schweigen. Einen wie geringen Einfluß auch die Stimme eines einfachen Bürgers, wie ich bin, der in einem freien Staate geboren ist und durch das allgemeine Stimmrecht Anteil an der Staatsgewalt hat, auf die öffentlichen Angelegenheiten haben mag, so genügt doch schon das bloße Recht, darüber abzustimmen, um mir die Pflicht aufzulegen, mich über sie zu unterrichten. So oft ich über die Regierungen nachdenke, fühle ich mich glücklich, daß ich in meinen Forschungen stets neue Gründe finde, diejenige meines Vaterlandes zu lieben.

1. Kapitel: Inhalt des ersten Buches 1. Kapitel: Inhalt des ersten Buches Der Mensch wird frei geboren, und überall ist er in Ketten. Mancher hält sich für den Herrn seiner Mitmenschen und ist trotzdem mehr Sklave als sie. Wie hat sich diese Umwandlung zugetragen? Ich weiß es nicht. Was kann ihr Rechtmäßigkeit verleihen? Diese Frage glaube ich beantworten zu können. Würde ich nur auf die Gewalt und die Wirkungen, die sie hervorbringt, Rücksicht nehmen, so würde ich sagen: solange ein Volk gezwungen wird zu gehorchen, so tut es wohl, wenn es gehorcht; sobald es sein Joch abzuschütteln imstande ist, so tut es noch besser, wenn es dasselbe von sich wirft, denn sobald es seine Freiheit durch dasselbe Recht wiedererlangt, das sie ihm geraubt hat, so ist es entweder befugt, sie wieder zurückzunehmen, oder man hat sie ihm unbefugterweise entrissen. Allein die gesellschaftliche Ordnung ist ein geheiligtes Recht, das die Grundlage aller übrigen bildet. Dieses Recht entspringt jedoch keineswegs aus der Natur; es beruht folglich auf Verträgen. Deshalb kommt es darauf an, die Beschaffenheit dieser Verträge kennenzulernen. Ehe ich dazu komme, ist es meine Pflicht, die eben aufgestellten Behauptungen zu begründen.

2. Kapitel: Erste gesellschaftliche Vereinigungen

3. Kapitel: Vom Recht des Stärkeren

4. Kapitel: Sklaverei

5. Kapitel: Die Abstammung aller Verträge aus einem Urvertrage

6. Kapitel: Der Gesellschaftsvertrag

7. Kapitel: Vom Staatsoberhaupt

8. Kapitel: Vom staatsbürgerlichen Zustand

9. Kapitel: Vom Gemeingut

1. Kapitel: Die Staatshoheit ist unveräußerlich

2. Kapitel: Die Staatshoheit ist unteilbar

3. Kapitel: Ob der allgemeine Wille irren kann

4. Kapitel: Grenzen der Hoheitsmacht

5. Kapitel: Vom Recht über Leben und Tod

6. Kapitel: Vom Gesetze

7. Kapitel: Vom Gesetzgeber

8. Kapitel: Vom Volk

9. Kapitel: Fortsetzung

10. Kapitel: Fortsetzung

11. Kapitel: Von den verschiedenen Systemen der Gesetzgebung

12. Kapitel: Einteilung der Gesetze

Drittes Buch

1. Kapitel: Von der Regierung im allgemeinen

2. Kapitel: Von dem Prinzip, das die verschiedenen Regierungsformen begründet

3. Kapitel: Einteilung der Regierungen

4. Kapitel: Von der Demokratie

5. Kapitel: Von der Aristokratie

6. Kapitel: Von der Monarchie

7. Kapitel: Von den gemischten Regierungsformen

8. Kapitel: Nicht jede Regierungsform ist für jedes Land geeignet

9. Kapitel: Von den Kennzeichen einer guten Regierung

10. Kapitel: Vom Mißbrauche der Regierung und von ihrer Tendenz zum Verfall

11. Kapitel: Vom Tode des politischen Körpers

12. Kapitel: Wie sich die oberherrliche Macht aufrechterhält

13. Kapitel: Fortsetzung

14. Kapitel: Fortsetzung

15. Kapitel: Von den Abgeordneten oder Vertretern des Volkes

16. Kapitel: Die Einsetzung der Regierung ist kein Vertrag

17. Kapitel: Von der Einsetzung der Regierung

18. Kapitel: Mittel, den Usurpationen der Regierungen vorzubeugen

1. Kapitel: Der allgemeine Wille ist unzerstörbar

2. Kapitel: Von den Abstimmungen

3. Kapitel: Von den Wahlen

4. Kapitel: Von den römischen Comitien

5. Kapitel: Vom Tribunat

6. Kapitel: Von der Diktatur

7. Kapitel: Von der Zensur

8. Kapitel: Von der bürgerlichen Religion

9. Kapitel: Schluß

Zweites Buch

Viertes Buch

Impressum neobooks

Vorrede

Diese kleine Abhandlung ist einem größeren Werke entnommen, welches ich einst ohne Rücksicht darauf, ob meine Kräfte dazu ausreichen würden, begonnen und schon längst hatte liegen lassen. Von verschiedenen Auszügen aus dem vollendeten Teile dieser Arbeit ist vorliegender der wichtigste und scheint mir am wenigsten unwert, dem Lesepublikum vorgelegt zu werden. Der Rest ist bereits vernichtet.

Erstes Buch

Ich beabsichtige zu untersuchen, ob es in der bürgerlichen Verfassung irgendeinen gerechten und sicheren Grundsatz der Staatsverwaltung geben kann, wenn man die Menschen nimmt, wie sie sind, und die Gesetze, wie sie sein können. Bei dieser Untersuchung werde ich mich bemühen, stets das, was das Recht zuläßt, mit dem zu vereinen, was das allgemeine Beste vorschreibt, damit Gerechtigkeit und Nutzen nicht getrennt werden.

Ich dringe in die Materie ein, ohne erst die Wichtigkeit meines Gegenstandes zu beweisen. Man wird mich fragen, ob ich Fürst oder Gesetzgeber sei, um berechtigt zu sein, über Politik zu schreiben. Ich antworte nein und schreibe gerade deshalb über Politik. Wäre ich Fürst oder Gesetzgeber, so würde ich nicht meine Zeit damit vergeuden, zu sagen, was man tun muß; ich würde es tun oder schweigen.

Einen wie geringen Einfluß auch die Stimme eines einfachen Bürgers, wie ich bin, der in einem freien Staate geboren ist und durch das allgemeine Stimmrecht Anteil an der Staatsgewalt hat, auf die öffentlichen Angelegenheiten haben mag, so genügt doch schon das bloße Recht, darüber abzustimmen, um mir die Pflicht aufzulegen, mich über sie zu unterrichten. So oft ich über die Regierungen nachdenke, fühle ich mich glücklich, daß ich in meinen Forschungen stets neue Gründe finde, diejenige meines Vaterlandes zu lieben.

1. Kapitel: Inhalt des ersten Buches

Der Mensch wird frei geboren, und überall ist er in Ketten. Mancher hält sich für den Herrn seiner Mitmenschen und ist trotzdem mehr Sklave als sie. Wie hat sich diese Umwandlung zugetragen? Ich weiß es nicht. Was kann ihr Rechtmäßigkeit verleihen? Diese Frage glaube ich beantworten zu können.

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