Es gab in den letzten Jahrzehnten mehrere „Straßenumbenennungs-Wellen“.
Doch zunächst sollte man verstehen, warum es überhaupt zu Umbenennungen kommen kann bzw. muss.
Straßennamen
Straßensind nicht gleich Straßen. Es gibt verschiedenen Arten von Straße wie Gassen, Plätze, Alleen, Chausseen, Straßen usw.
Zudem müssen bestimmte Grundsätze zur Benennung von Straßen eingehalten werden.
Straßennamen dürfen kein schlechtes Licht auf das Land oder die Anwohner werfen.
Z. B. gab es in Leverkusen eine Straße mit dem Namen „Am Köttelbach“.
Die Anwohner der Straße fühlten sich durch den Namen „Köttel“ (Kacke) diskriminiert und forderten eine Umbenennung. Dieser Forderung wurde auch statt gegeben.
Straßennamen dürfen keine Diktatur bzw. ein System verherrlichen. Das betrifft zum Beispiel Straßennamen mit nationalsozialistischem (NS) Bezug.
Ähnlich klingende Straßennamen sollten vermieden werden damit es nicht zu Verwechslungen kommt. Auch dürfen in keiner Gemeinde oder Stadt doppelte Straßennamen vorhanden sein.
Aber genau das hat immer wieder in Gemeinden im Zuge von Fusionen und Gemeindezusammenschlüssen zu Dopplungen geführt, die dann schnellsten behoben wurden.
Eingemeindungen und Fusionen
Gebietsänderungen
Eingemeindungen und Fusionen laufen auch unter den Begriffen Kommunale Neugliederung oder Gebietsreform. Die Gemeindefusionen geschehen heute aus rein pragmatischen Gründen.
Heißt, zum größten Teil aus wirtschaftlichen Engpässen und politischem Einfluss auf Grund von Gemeindegrößen. Die Gemeinden müssen heute mehr Aufgaben übernehmen, um sich dem Trend der Zeit professionell stellen zu können.
Dadurch stoßen viele kleine Gemeinden an ihre Leistungsgrenzen. Immer mehr Kommunen schreiben rote Zahlen. Eine wirtschaftliche Besserstellung ist meistens nur noch über eine Fusion mit einer oder mehreren anderen Kommunen möglich.
Allerdings haben Gemeindefusionen ihren Preis: Strukturen müssen neu erstellt und Überkapazitäten zurückgebaut werden, Entlassungen von Mitarbeitern sind die Folge.
Gemeindefusionen gibt es in zwei Grundformen:
Zusammenschluss zu einer neuen Gemeinde.
Eingemeindung, das heißt die Aufnahme einer Gemeinde in eine andere.
In manchen Bundesländern gibt es auch schon Grundsatzzahlen.
Das heißt, es wird vorgeschrieben wie viele Einwohner eine Gemeinde haben muss.
In Sachsen dürfen die Gemeinden nicht unter 5000 Einwohner fallen.
Die Hauptziele einer Kommunalen Neugliederung sind hauptsächlich politischer und wirtschaftlicher Natur und stoßen bei manchen Gemeinden auf Unverständnis. Viele Menschen haben dann das Gefühl, dass sie aus dem „Dorfgefüge“ herausfallen und das „familiäre Dorf“ vom Aussterben bedroht ist.
Eingemeindungen gibt es schon lange, mindestens aber seit 1945.
Von einstmals ca. 24000 Gemeinden sind nach mehreren Gebietsreformen heute auf weniger als die Hälfte eigenständiger Gemeinden gesunken.
Die Gebietsänderungen in Folge von kommunalen Neugliederungen (Eingemeindungen) in Deutschland ab 1990 sind Jahrgangsweise hier einzusehen:
Kommunale Neugliederung seit 1990 (nach Jahrgängen)
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