Eva Siebenherz - Umbenannte Straßen in Rheinland-Pfalz

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Straßennamen dienen nicht nur zur Orientierung in den Städten und Orten, sie erzählen auch Geschichten und beschreiben so den Charakter der Landschaft, der Gemeinde, der Stadt. Straßennamen ehren bedeutende Persönlichkeiten und erinnern an wichtige Ereignisse.
Doch viele Straßen werden umbenannt. Viele Namen verschwinden irgendwann ganz und damit gelebte Geschichte.
Wir möchten an diese Namen erinnern, sie nicht vergessen, sie sammeln und aufbewahren. Helfen Sie mit. Es geht um unsere gemeinsame Geschichte und unsere Geschichten.

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Eingemeindungen & Fusionen

Gebietsänderungen

Eingemeindungen und Fusionen laufen auch unter den Begriffen Kommunale Neugliederung oder Gebietsreform. Die Gemeindefusionen geschehen heute aus rein pragmatischen Gründen.

Heißt, zum größten Teil aus wirtschaftlichen Engpässen und politischem Einfluss auf Grund von Gemeindegrößen. Die Gemeinden müssen heute mehr Aufgaben übernehmen, um sich dem Trend der Zeit professionell stellen zu können.

Dadurch stoßen viele kleine Gemeinden an ihre Leistungsgrenzen. Immer mehr Kommunen schreiben rote Zahlen. Eine wirtschaftliche Besserstellung ist meistens nur noch über eine Fusion mit einer oder mehreren anderen Kommunen möglich.

Allerdings haben Gemeindefusionen ihren Preis: Strukturen müssen neu erstellt und Überkapazitäten zurückgebaut werden, Entlassungen von Mitarbeitern sind die Folge.

Gemeindefusionen gibt es in zwei Grundformen:

Zusammenschluss zu einer neuen Gemeinde.

Eingemeindung, das heißt die Aufnahme einer Gemeinde in eine andere.

In manchen Bundesländern gibt es auch schon Grundsatzzahlen.

Das heißt, es wird vorgeschrieben wie viele Einwohner eine Gemeinde haben muss.

In Sachsen dürfen die Gemeinden nicht unter 5000 Einwohner fallen.

Die Hauptziele einer Kommunalen Neugliederung sind hauptsächlich politischer und wirtschaftlicher Natur und stoßen bei manchen Gemeinden auf Unverständnis. Viele Menschen haben dann das Gefühl, dass sie aus dem „Dorfgefüge“ herausfallen und das „familiäre Dorf“ vom Aussterben bedroht ist. Eingemeindungen gibt es schon lange, mindestens aber seit 1945.

Von einstmals ca. 24000 Gemeinden sind nach mehreren Gebietsreformen heute auf weniger als die Hälfte eigenständiger Gemeinden gesunken.

Die Gebietsänderungen in Folge von kommunalen Neugliederungen (Eingemeindungen) in Deutschland ab 1990 sind Jahrgangsweise hier einzusehen:

Kommunale Neugliederung seit 1990(nach Jahrgängen)

Hinweise zu den Daten

In Deutschland gibt es über 1 Million Straßen. Wir haben in den gesamten Verzeichnissen mehrere Tausend umbenannte und neu geschaffene Straßen aufgeführt.

Etwas wenig bei über einer Million Straßen?

Ja, aber es ist unmöglich alle umbenannten Straßen seit 1949 aufzuführen. Es ist nicht nur zeitaufwendig, es würde auch sehr hohe Kosten verursachen.

Aber es gibt noch mehr Gründe:

Um ein so großes Forschungsvorhaben durchzuführen braucht man ein Team von mehreren Mitarbeitern und nicht nur Zwei, wie bei diesem Projekt.

Sie müssen in öffentliche Archive kontaktieren und Dokumente einsehen. Die meisten Archive nehmen dafür Geld und auch nicht unbedingt wenig. Wenn man dann noch hochrechnet in wie vielen Gemeinden und Städten nach Straßennamen recherchiert werden müsste, werden Sie uns Recht geben, dass es weder finanziell und zeitlich realisierbar ist. Es sei denn die Gemeinden und Städte hätten ebenfalls ein Interesse daran.

Und genau das ist höchstwahrscheinlich nicht der Fall.

Weil viele Gemeinden diese Daten gar nicht erst heraus geben oder behaupten das solche Listen nicht geführt werden.

Das kann man glauben, muss man aber nicht. Und das nur Ortschronisten sich um alte Straßennamen bemühen ist auch nicht besonders glaubhaft.

Warum? Ein Beispiel:

Sie suchen ein Familienmitglied, das vor vielen Jahren unbekannt verzogen ist und gehen zum Einwohnermeldeamt.

Das Einwohnermeldeamt (auch oft Bürgeramt oder Bürgerbüro genannt) ist die erste Anlaufstelle für alle Personen, die in eine Gemeinde oder Stadt ziehen bzw. innerhalb davon umziehen. Als Meldebehörde erfasst und speichert das Einwohnermeldeamt alle personenbezogenen Daten im amtlichen Melderegister.

Bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt haben Sie dann die Wahl zwischen einer einfachen Melderegisterauskunft und einer Archivsuche.

Wo ist da der Unterschied?

Eine einfache Melderegisterauskunft die Angaben zu Vor- und Familienname, Titel und gegenwärtige Anschrift enthält, kann jeder Bürger in Deutschland beantragen.

Die meisten Einwohnermeldeämter können auf Einwohnerdaten der letzten 20 Jahre zurückgreifen (außer Berlin/5 Jahre). Sollte der Verzug der gesuchten Person also länger als 20 Jahre zurück liegen müssen Sie eine Archivsuche beantragen.

Der Unterschied zwischen diesen beiden Melderegisteranfragen ist aber nicht nur die Zeitspanne, es ist auch eine Kostenfrage.

Eine einfache Melderegisterauskunft variiert in den Kommunen zwischen 2,50 € und 15 €. Eine Archivauskunft gibt es ab 20 €. Letztendlich wird der Zeitaufwand berechnet. Die tatsächlichen Kosten können hier auch weitaus höher liegen.

Sie haben jetzt über die Archivsuche die alte Adresse der gesuchten Person erfahren.

Ein paar Tage später stellen Sie jedoch fest, dass es die Adresse bzw. die Straße nicht mehr gibt. Sie gehen wieder zum Einwohnermeldeamt und fragen nach der Straße.

Und hier werden dann die, oben gemachten, Aussagen der Städte und Gemeinden unglaubhaft. Wieso?

Können Sie sich vorstellen, dass die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes sich hinstellen und sagen:

„Es tut uns sehr leid, aber die alten Straßennamen wissen wir nicht. Die werden bei uns nicht schriftlich festgehalten“?

Sehen Sie, wir auch nicht.

Es liegt also eher die Vermutung nahe, dass Sie auch hier wieder eine Archivsuche veranlassen sollen, die Sie wieder richtig Geld kostet.

Eine Nachfrage bei der Post und ähnlichen Einrichtungen ergab sinngemäß folgende Auskunft:

„Normale Menschen interessieren sich für alte Straßennamen nicht und die unnormalen bekommen keinen Zugang zu unserem Archiv und wenn doch, dann müssen Sie richtig löhnen“.

Auf Grund solcher Erfahrungen haben wir den Entschluss zu diesem Projekt gefasst, ohne vorher zu ahnen, wie schwierig sich dieses Vorhaben tatsächlich gestalten wird.

Hinweis in eigener Sache:

Das Verzeichnis Rheinland-Pfalz enthält ca. 1200 Straßen. Jede Straße ist (so weit das möglich war) ihrem Stadtteil zugeordnet.

Heißt:

Jede Stadt bzw. Ort ist jeweils auch noch mal in Stadt- bzw. Ortsteile aufgegliedert. Das Inhaltsverzeichnis enthält nur die Städte- bzw. Ortsnamen mit der Anzahl der Straßen. Sicher, übersichtlicher wäre es, wenn die einzelnen Stadt- bzw. Ortsteile da auch aufgelistet wären. Damit würde das Inhaltsverzeichnis schon mal über 15 Seiten lang sein. Da es aber bei Ebooks eine Suchfunktion gibt, haben wir darauf verzichtet. Bei der Masse der Daten können uns Fehler unterlaufen sein. Auch ist es manchmal sehr schwierig, bis unmöglich Straßen dem richtigen Stadtbezirk oder Stadtteil zu zuordnen. Auch Google weiß nicht alles.

Wenn Sie falsche Angaben in diesem Verzeichnis finden oder Hinweise haben, dann melden Sie sich bitte bei uns. Vielen Dank.

Altenkirchen (75)

Almersbach

57610 Altenkirchen

Name neu: Almersbacher Straße

Stadtteil/-bezirk: Almersbach

Be(um)nennung: 1968

Altenkirchen

57610 Altenkirchen

Name neu: Ahornweg

Stadtteil/-bezirk: Altenkirchen

Be(um)nennung: 1970

57610 Altenkirchen

Name neu: Auf dem Eichelchen

Stadtteil/-bezirk: Altenkirchen

Be(um)nennung: 1970

57610 Altenkirchen

Name neu: August-Horch-Straße

Stadtteil/-bezirk: Altenkirchen

Be(um)nennung: 2000

57610 Altenkirchen

Name neu: Birkenweg

Stadtteil/-bezirk: Altenkirchen

Be(um)nennung: 1970

57610 Altenkirchen

Name neu: Buchenweg

Stadtteil/-bezirk: Altenkirchen

Be(um)nennung: 1970

57610 Altenkirchen

Name neu: Feldstraße

Stadtteil/-bezirk: Altenkirchen

Be(um)nennung: 1951

57610 Altenkirchen

Name neu: Frankfurter Straße

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