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Was kostet eigentlich ein Studium?
Bevor man überlegt, welchen Job man als Student sucht, muss erst mal Klarheit darüber bestehen, was eigentlich ein Studium kostet. Da fängt das Dilemma schon an, weil es nämlich eine sehr individuelle Angelegenheit ist. Mancher Student ist von Hause aus Großzügigkeit gewohnt und möchte sich mit einer kargen Wohngemeinschaft nicht so recht anfreunden. Dem fällt die Umstellung auch schwer, wenn die Eltern das studentische Budget knallhart kalkulieren. Derjenige jedoch, der nie so üppig gelebt hat, freundet sich eher mit den einfachen Verhältnissen des Studiosus an. Davon einmal abgesehen haben alle Studenten mehr oder weniger fixe Kosten. Das Deutsche Studentenwerk hat in einer Sozialerhebung vor Jahren für einen Normalstudenten rund 275 Euro Miet- und Nebenkosten pro Monat festgelegt. Dazu addierten sich knapp 300 Euro für Verpflegung, Fahrtkosten und Kleidung. Lernmittel, Krankenversicherung und Medikamente schlagen mit knapp 100 Euro im Monat zu Buche. Meistens „erben“ Studenten eine kostenlose Krankenversicherung bis zum 25. Lebensjahr von den Eltern als Familien-Mitversicherung – oder vom arbeitenden Partner. Wenn nicht, etwa wenn Studenten zuvor schon mal selbst gearbeitet und Geld verdient haben, wird´s teuer: rund 65 Euro eigener monatlicher Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Dazu kommen ferner etwa 50 Euro für Internet, Telefon und GEZ, macht alles in allem etwas über 700 Euro Finanzbedarf eines Studenten pro Monat. Darin nicht berücksichtigt sind die in einigen Bundesländern eingeführten Studiengebühren von rund 500 Euro pro Semester. Ferner nicht eingerechnet ist der Sozialbeitrag von bis zu 200 Euro pro Semester. Dieser Betrag setzt sich aus Verwaltungskosten der Uni, des Studentenwerkes, eine Prämie für Unfallversicherung in Ausübung des Studiums – dazu gehört auch der Weg zur Uni – und in vielen Städten auch für das Semesterticket für öffentliche Verkehrsmittel zusammen. Manche Universitäten gewähren auch über einen Hot Spot ihren Studenten einen kostenfreien Internetzugang – aber: So manchem reicht die Kapazität für den monatlichen Download aus dem Internet nicht. Der setzt dann doch eher auf einen eigenen kostenpflichtigen WLAN-Anschluss (Achtung: Auch hier gibt´s verbilligte Studententarife!).
Die fürs Studium errechneten Kosten bewegen sich übrigens in etwa im Rahmen der BAFöG-Höchstgrenzen. Das Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz gewährt Studenten im Rahmen enger Einkommensgrenzen der Eltern (erst bei lediglich etwa 20.000 Euro Netto-Jahreseinkommen der Eltern kann mit dem BAFöG-Höchstsatz gerechnet werden!) und/oder eigener Einkünfte eine monatliche Förderung. Die Förderung wird zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als Kredit gewährt und muss nach Studienende bis zum maximalen Kreditbetrag von 10.000 Euro wieder zurückgezahlt werden. Manchmal kann man das durch gute Leistungen oder vorzeitige Rückzahlung auch noch verkürzen. Der durchschnittlich ausgezahlte BAFöG-Fördersatz beträgt übrigens rund 400 Euro im Monat.
Alles in allem braucht ein Student schon rund 700 Euro im Monat und noch einmal 100 Euro mehr, wenn Studiengebühren erhoben werden. Eigene Versicherungen des Studenten sind in diesen Beträgen auch nicht enthalten. Eine Privathaftpflicht sichert gegen alle verursachten Schäden und Unfälle ab, etwa wenn man als Fahrradfahrer jemanden im Straßenverkehr verletzt. Ob Hausratversicherung und private Unfallversicherung oder eine Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit ratsam sind, hängt letztlich auch vom eigenen Geldbeutel ab. Nicht alles, was sinnvoll ist, kann auch bezahlt werden. Insofern muss sich der Student zunächst auf die Pflicht (hier: Kranken- und Pflegeversicherung) konzentrieren, bevor die Kür folgt. Aber: Auch hier gilt, erst einmal zu prüfen, ob nicht einige Versicherungen der Eltern auch für den – selbst auswärtig untergebrachten – Studenten kostenlos mit gelten. Manche Rechtsschutz- und Hausratversicherungen (inklusive Fahrraddiebstahl) der Eltern oder Partner übernehmen kostenlos den Schutz der Kinder oder Ehegatten/Lebenspartner mit.
Die wenigsten Eltern können nicht einmal so eben 800 Euro versteuertes Netto-Einkommen, was ja brutto erst mal mit gut 1.600 Euro verdient werden will, auf den Tisch legen. Übrigens, jedem Elternteil steht jeweils ein eigener monatlicher Betrag von etwa 1.100 Euro fürs eigene Leben zur Verfügung. Aus dem übrigen Rest berechnet sich dann der Studentenunterhalt. Aber erst ab rund 5.000 Euro netto Elterneinkommen monatlich ergibt sich dann auch gut 700 Euro Höchstsatz Studentenförderung im Monat, zu dem die Eltern verpflichtet sind. Selbst wer in so komfortablen Verhältnissen sein sollte, muss immer noch überlegen, ob er nicht doch etwas jobbt.
Wo gibt es Extra-Geld für Studis?
Zahlreiche Stipendien erleichtern das Studieren in Deutschland. Ob die Wirtschaft, politische Parteien oder einzelne Privatpersonen, Stiftungen, Unternehmen und Organisationen, eins ist aber allen gemeinsam: Man muss mit seinen Leistungen schon herausragen und ein Auswahlverfahren durchlaufen. Auf jeden Fall sollte man einen solchen Versuch nicht ungenutzt lassen. Sowohl die Schulen, an denen man sein Abitur gemacht hat, wie auch im Internet erschließen sich dem angehenden Studenten viele Zusatz-Möglichkeiten. Aber Achtung: Ein solches Antragsverfahren für ein Stipendium kann lange dauern. Deshalb sollte man sich mindestens ein halbes Jahr vorher informieren. Auch Auslandssemester werden von vielen Organisationen gefördert. Zwischen dem amerikanischen Kongress und dem Deutschen Bundestag gibt es ein Abkommen, nach dem jährlich Bundestagsabgeordnete aller Parteien eine Reihe von Schülern und angehenden Studenten für ein Jahr in die Staaten schicken können. In deutschen Städten und Gemeinden gibt es darüber hinaus zahlreiche Stipendien-Angebote – meistens von dankbaren früheren Schülern oder reichen Ehrenbürgern testamentarisch verfügt. Es lohnt sich also auf jeden Fall, auch über Stipendien einmal näher nachzudenken und sich über das komplette Angebot schlau zu machen. Aber auch Stipendiaten werden nicht umhin kommen, nebenbei Geld zu verdienen. Auch sie begeben sich in der Regel auf Jobsuche, wenn auch vielleicht nicht mit dem Druck einer kompletten Finanzierung über den Nebenjob.
Halbwaisen-/Vollwaisenrente, BAFöG, Kindergeld
Stirbt ein Elternteil (oder gar beide) vor dem Beginn des Studiums, steht dem Studenten eine Halb- oder Vollwaisenrente so lange zu, bis er auf eigenen Füßen stehen kann, längstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Denn in der Regel reicht die Hinterbliebenenrente (60 Prozent) nicht, um auch noch ein Studium davon zu finanzieren. Manchmal reicht sie nicht einmal für den eigenen Unterhalt des Hinterbliebenen. Sterben beide Elternteile frühzeitig, ist der Nachwuchs nicht rentenberechtigt, muss also vom Staat gefördert werden. Manchmal sehen sogar die Zusatzpensionskassen der Haupternährer eigens private Waisen- oder Halbwaisenrenten für den Nachwuchs vor. Das ist in der Regel bei Beamten und leitenden Angestellten. Ansonsten müssten Hinterbliebene ohne Ausbildung oder eigenes Einkommen über die Sozialhilfe unterstützt werden. Hier springt auch der Begriff des elternunabhängigen BAFöG in die Bresche. Denn normalerweise ist Zahlung von Ausbildungsförderung einkommensabhängig, und zwar vom Elterneinkommen. Sind die Eltern durch Tod oder Leben im entfernten Ausland (China zum Beispiel) nicht greifbar, kann der Student einen eigenständigen Antrag stellen. Das gilt auch dann, wenn Eltern und Kinder so verfeindet sind, dass Eltern Angaben über ihre Einkommensverhältnisse nicht rausrücken. Hier streckt das BAFöG-Amt Gelder vor, die es sich unter Umständen bei den Eltern dann wieder holt. Insofern sollten angehende Studenten immer alle Möglichkeiten ins Auge fassen und ausschöpfen.
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